Stallpflicht für Hühner: Dem Virus einen Riegel vorschieben

Stallpflicht für Hühner: Dem Virus einen Riegel vorschieben
Eine neue Verordnung in Risikoregionen soll verhindern, dass sich die Erkrankung in Österreich weiter ausbreitet.

Bei Tierarzt Max Hörmann steht das Telefon derzeit nicht still. Unzählige Anfragen prasseln auf den Tierschutzexperten der Landwirtschaftskammer herein, nachdem am Dienstag Maßnahmen gegen die Geflügelpest in Kraft getreten sind. In bestimmten Regionen wurde eine Stallpflicht für Hausgeflügel verordnet. Diese gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten.

Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Sie müssen zudem sicherstellen, dass ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist – durch Netze oder Dächer – und die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt.

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