„Diese Maßnahmen sind absolut sinnvoll“, erklärt Hörmann. Bisher wurde der Virus bei Wildgeflügel nachgewiesen, seit Jahresende gab es mehrere Fälle in Wien und Niederösterreich. Zuvor war von der AGES ein Ausbruch in einem Hobbybetrieb in Graz bestätigt worden. Die Stallpflicht soll verhindern, dass sich der Viruserreger in den Geflügelbetrieben des Landes breitmacht.
Denn die Viruserkrankung – es handelt sich um den Subtyp H5N1 – ist für Hühner, Puten und wildlebende Vögel hochgradig ansteckend. Die Inkubationszeit liegt bei nur ein bis drei Tagen. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Meist wird die Krankheit erst dann entdeckt, wenn es zu vermehrten Todesfällen bei den Tieren kommt.
Tierleid verhindern
„Im Bereich der Nordsee sind Tausende Tiere verendet“, schildert Hörmann. Die Geflügelpest gab es in Europa schon mehrmals, diesmal sei sie aber ungewöhnlich früh ausgebrochen, weiß der Experte. Sie wird mit dem Vogelzug von Sibirien und Afrika eingeschleppt und daher meist erst im Herbst virulent. Heuer waren Betriebe in den Niederlanden, Norddeutschland oder Frankreich aber bereits im Sommer massiv betroffen. In Österreich wurde die Stallpflicht daher vorrangig in jenen Gebieten eingeführt, die nahe an Gewässern liegen und somit von Wildvögeln angeflogen werden. Erkrankungsfälle bei Menschen konnten im aktuellen Seuchengeschehen übrigens nicht nachgewiesen werden.
Doch auch außerhalb der Risikogebiete sind Geflügelhalter verpflichtet, direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln zu verhindern. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene Wildvögel müssen beim Amtstierarzt gemeldet werden.
„Viele Landwirte haben schon gehandelt, bevor die Verordnung erlassen wurde. Die Angst ist groß“, sagt Hörmann. Und zwar nicht primär aus wirtschaftlichen Gründen, sondern vor allem, um Tierleid zu verhindern, betont der Experte.
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