Spendenstreit mit Fiona Grasser: Berufung nicht stattgegeben
Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat der Berufung des Vereins "Event & Plattform gegen Tierleid" im Streit um Spendengelder nach dem ersten Wiener Tierball im Jahr 2012 rund um Fiona Pacifico Griffini-Grasser keine Folge geleistet. Dies teilte ihr Anwalt Hermann Holzmann am Dienstag mit. Das OLG bestätigte damit die erstinstanzliche Abweisung der Klage des Vereins.
Nach Unstimmigkeiten bei der Spendenverteilung hatte der Verein, der den Ball veranstaltete, die damalige Schirmherrin Fiona Grasser auf Rechnungsoffenlegung geklagt. Die geltend gemachten Verfahrensmängel würden aber nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht vorliegen, hieß es in dem der APA vorliegenden Urteil des OLG.
Veranstalterin Brigitte Martzak behauptete aber, dass die Spenden laut einer Vereinbarung mit der Frau des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser an ihren Verein hätten fließen müssen, um sie auch zur Aufwandsabdeckung heranziehen zu können.
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