3-G am Arbeitsplatz: So lief der erste Tag mit den Kontrollen
Nach Gaststätten, Kino und Theater gilt die 3-G-Regel nun seit 1. November auch am Arbeitsplatz. Wer diesen legal betreten möchte, muss einen gültigen Nachweis mitführen, sofern Kontakt mit anderen Personen während der Arbeitszeit nicht auszuschließen ist.
Genau genommen gilt statt der 3-G-Regel eine 2,5-G-Regel, denn als getestet zählen nur Personen, die ein PCR-Testergebnis vorweisen können. Bei Nichteinhaltung der 3-G-Pflicht drohen den Betrieben Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro, dem Arbeitnehmer bis zu 500 Euro. Bis einschließlich 14. November gewährt die Bundesregierung noch eine Übergangsfrist. Bis dahin kann man ersatzweise eine FFP2-Maske tragen. Ab 15. November reicht die Maske nicht mehr.
Dass eine Übergangsfrist notwendig ist, zeigt das Beispiel der Firma ZKW mit Sitz in Wieselburg (NÖ), Hersteller von Lichtsystemen und Elektronik-Komponenten. Dort wurden am ersten Tag bis 14 Uhr etwa 500 Personen kontrolliert. Die 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen 3-G-Nachweis vorweisen konnten, seien aufgeklärt worden, heißt es seitens des Unternehmens. Um den zusätzlichen Aufwand bewerkstelligen zu können, habe man zusätzliche Portiere eingesetzt. Die neue Regelung stoße großteils auf Verständnis.
Die Nachweise dürfen zwar abgefragt und erfasst werden, aber die Daten dürften nicht in einem Verzeichnis abgespeichert werden. Kostenlose Testmöglichkeiten werden zumindest noch bis Jahresende angeboten. Der PCR-Test ist 72 Stunden gültig; der Antigentest ist bis 14. November 24 Stunden gültig, danach gar nicht mehr. Zu Problemen führt das dann, wenn es in der Nähe vom Arbeitsplatz keine Testmöglichkeiten gibt.
Teilweise mangelndes Testangebot
Damit sieht sich Michael Weinstabl, der einen Tischlereibetrieb im Waldviertel mit 22 Mitarbeitern führt, konfrontiert. Es seien zwar über 90 Prozent genesen oder geimpft, aber für die restlichen Personen gäbe es kaum PCR-Testmöglichkeiten. „Schwierig ist, dass es im Waldviertel fast nur Wohnzimmertests gibt“, sagt Weinstabl. Müssen Mitarbeiter Aufträge in Wien erledigen, sei das zu bedenken. Dort gelten diese Tests gar nicht. „Es geht natürlich nicht, dass dann jemand nicht zum Kunden rein darf“, so der Tischler. Dass es bald PCR-Testmöglichkeiten in Spar-Filialen geben soll, hilft nur wenig – der nächste Markt ist fast 20 Kilometer entfernt.
Geschäftsführerin Maria Steinwendtner vom Autohaus Mazda Köfler aus Hofstetten-Grünau (Bezirk St. Pölten-Land) geht es ähnlich: „Hier am Land erschwert auch das nicht so gute PCR-Testangebot für ungeimpfte Mitarbeiter die Kontrollen. Die neue Regelung ist schwammig formuliert, und die Handhabung für mich als Arbeitgeberin ist mühsam. Als kleine Unternehmerin habe ich aber den Vorteil, dass ich schnell mit den Kontrollen fertig bin.“
Das Testangebot kritisiert auch die oberösterreichische Wirtschaftskammer. In einer Aussendung heißt es, dass aufgrund der wenigen Testmöglichkeiten in Oberösterreich rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den vom Gesundheitsministerium ab 15. November vorgeschriebenen Nachweis nicht oder nur verspätet erbringen können. „Unternehmen zu Kontrollen zu verpflichten, mit Geldstrafen zu drohen und damit die Verantwortung einseitig auf die Wirtschaft abzuschieben, ist ohne die notwendige Testinfrastruktur ein absolutes No-go“, so WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Beim oö. Software-Unternehmen Datavyst schätzt man hingegen die Sicherheit durch die Regelung.
Reibungsloser Ablauf
In Betrieben, in denen ohnehin viel Personenkontakt besteht, funktioniert die Umsetzung gänzlich ohne Schwierigkeiten: „Wir sind nicht wenige, aber bei uns funktioniert das reibungslos. Wir haben von fast 40 Mitarbeitern nur einen, der ungeimpft ist. Drei sind genesen, und die warten auf einen Termin“, erzählt David Schober von der Bar Kleinod in der Wiener Innenstadt. Im Restaurant Führich kontrolliert Chefin Petra Führich gemeinsam mit der Serviceleitung den Nachweis beim Dienstantritt.
Einen großen Mehraufwand sieht die Chefin nicht. Beim Friseursalon Borbone Lounge ändert sich de facto nichts, dort habe man schon lange kontrolliert. Problemlos ist die neue Verordnung auch bei den Innsbrucker Kommunalbetrieben angelaufen: „Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur ist die Umsetzung der 3-G-Regelung für uns von größter Wichtigkeit. Darüber haben wir Mitarbeiter und Vorgesetzte im Vorfeld informiert“, sag der Personalchef Klaus Ruderfina.
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