3-G am Arbeitsplatz: So lief der erste Tag mit den Kontrollen

Genesung nach zwei Stichen: Kürzer gültig im Grünen Pass.
Viele Betriebe am Land kritisieren fehlende Testmöglichkeiten, sonst verlaufen die Überprüfungen der neuen Regelung großteils problemlos.

Nach Gaststätten, Kino und Theater gilt die 3-G-Regel nun seit 1. November auch am Arbeitsplatz. Wer diesen legal betreten möchte, muss einen gültigen Nachweis mitführen, sofern Kontakt mit anderen Personen während der Arbeitszeit nicht auszuschließen ist.

Genau genommen gilt statt der 3-G-Regel eine 2,5-G-Regel, denn als getestet zählen nur Personen, die ein PCR-Testergebnis vorweisen können. Bei Nichteinhaltung der 3-G-Pflicht drohen den Betrieben Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro, dem Arbeitnehmer bis zu 500 Euro. Bis einschließlich 14. November gewährt die Bundesregierung noch eine Übergangsfrist. Bis dahin kann man ersatzweise eine FFP2-Maske tragen. Ab 15. November reicht die Maske nicht mehr.

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