Sexuelle Übergriffe: Aufnehmen ist heikel, aber wichtig
„Also erstens, ich liebe dich, dass das klar ist. Ich hoffe, das wird gewürdigt und erwidert. Was soll dieser komische Blick? Hallo? Da erwarte ich schon eine entsprechende Reaktion, wenn ich so was sage.“
Die Aussagen von Medienmacher Wolfgang Fellner gegenüber Moderatorin Katia Wagner sind mittlerweile bekannt. Er bezeichnete sie als „Schatz“ oder „Brutalchinesin“, er wollte „hinten ins Kleid reinschauen.“ Die Belästigungen wurden durch mehrere Gerichtsverfahren publik, Fellner hatte sie im Vorfeld abgestritten. Doch Tonaufnahmen überführten ihn.
Es folgte die Retourkutsche und eine Klage wegen der heimlichen Tonaufnahme: Doch die wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien nun ab. Auch, weil es sich bei Fellner um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, wie der Richter festhielt. „Ein juristischer Meilenstein“, jubelte Rechtsanwalt Michael Rami, der Wagner vertritt.
Doch ist es wirklich ein Meilenstein?
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