Schwerarbeiter-Regelung ab 2023 auch für Justizwache

Schwerarbeiter-Regelung ab 2023 auch für Justizwache
Rund 2.300 Personen profitieren davon. Voraussetzung ist direkter Kontakt zu Inhaftierten.

Gefordert wird sie schon seit Jahren. Jetzt sieht es so aus, als würde sie tatsächlich kommen: Die Justizwache soll künftig in die Schwerarbeiter-Regelung fallen. Somit können Justizwachebeamte mit 60 Jahren mit geringen Abschlägen in Pension gehen. Eine entsprechende Verordnung liegt bereits vor.

Voraussetzung: Zumindest 50 Prozent pro Monat müssen die Beamten direkten Kontakt mit den Insassen haben. Aktuell gibt es rund 3.300 Justizwachebeamte. Auf rund 70 Prozent der Bediensteten würde das zutreffen – also etwas mehr als 2.300 Beamte.

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