Schließfach-Coup wird Fall für Datenschützer

Die Täter manipulierten die Kartenlesegeräte und kopierten so die Daten
Anwalt ortet Versagen bei Banken und sieht Grundrecht auf Geheimhaltung der Kundendaten verletzt.

Die Polizei will noch diese Woche Neuigkeiten zum Millionen-Diebstahl in drei Banken in Klosterneuburg, Mödling (NÖ) und Wien bekannt geben. Der spektakuläre Schließfach-Coup wird aber auch zu einem Fall für die Österreichische Datenschutzbehörde. Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger hat in Vertretung einiger Opfer eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht.

Seinem Einwand nach haben die Banken die Schließfachanlagen völlig unzureichend gegen das Ausspähen der Zutritts- und Kundendaten gesichert und damit das Grundrecht auf Geheimhaltung nach dem Datenschutzgesetz verletzt.

Wie bislang bekannt ist, hat eine unbekannte Tätergruppe am 13. November 68 Kundensafes in den drei Instituten leer geräumt und dabei Beute in einem zweistelligen Millionenbereich gemacht. Gelungen ist dieses spektakuläre Kapitel heimischer Kriminalgeschichte dadurch, dass die Bande zuvor mittels „Skimming“ die Daten von Kunden mit Bankschließfächern ausspioniert hat. Und zwar mit einem simplen Trick. Das Lesegerät für die Magnet-Zutrittskarten wurde vor der Tat derart manipuliert, dass beim Einstecken der Karten die personenbezogenen Daten kopiert wurden.

In den Safe-Räumen hatten die Gangster außerdem unbemerkt Kameras installiert, die die Eingabe der jeweiligen PIN-Codes filmte. Mit diesen Daten hatten die Kriminellen gleichzeitig in den drei Filialen zugeschlagen. Nach dreieinhalb Stunden war der Spuk vorbei und die Bande um Millionen reicher.

Schließfach-Coup wird Fall für Datenschützer

Eines der geplünderten Schließfächer

Ein altbekanntes Problem

„Wie der vorliegende Fall deutlich macht, erfüllte die Schließfachanlage in keinster Weise die erforderliche Sicherheit betreffend der Geheimhaltung personenbezogener Daten. Denn in Bankkreisen ist allgemein bekannt, dass seit Jahren diverse Bankterminals von Kriminellen derart manipuliert werden, dass Magnetcodes ausgelesen beziehungsweise kopiert werden“, sagt Haslinger, der gemeinsam mit der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz „Cobin Claims“ Hilfe für geschädigte Kunden anbietet. Einer von Haslingers Mandanten hatte in seinem Safe in der Bank in Mödling Wertsachen in der Größenordnung von 114.000 Euro. Es gibt sogar Kunden, die Geld, Gold und Schmuck im Wert mehrerer Millionen Euro in ihrem Schließfach gebunkert hatten.

Dass die Manipulation der Lesegeräte laut Polizei über mehrere Wochen stattgefunden hat, werten die Opferanwälte als Indiz dafür, dass sämtliche Kontrollmechanismen in den Bankinstituten versagt haben. „Es wurden keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gesetzt, um diese Datenschutzverletzungen zu verhindern oder dessen Risiko zu minimieren“, begründet Haslinger seine Anzeige bei der Datenschutzbehörde.

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