Qualzucht: Illegal importierte Bulldoggen in Zwinger gesperrt

Qualzucht: Illegal importierte Bulldoggen in Zwinger gesperrt
Tierschutzverein und Veterinäramt nahmen Besitzer in Weiz mehr als ein Dutzend Tiere ab.

Kupierte Ohren, durch spezielle Züchtung extrem bullige, muskulöse Körper - und in Zwinger in einem Keller gesperrt: So fanden Mitarbeiter des "Aktiven Tierschutzes" sowie des regionalen Veterinäramtes in Weiz mehr als ein Dutzend Amerikanische Bulldoggen vor.

Die Hunde dürften, so die Annahme der Einsatzkräfte, illegal aus Russland importiert und in der Oststeiermark zu Züchtungszwecken gehalten worden sein. "Sie weisen große Qualzuchtmängel auf", bedauern Gerhard Kutschera und Kerstin Schön vom Veterinäramt Weiz.

Die Hunde seien in zu engen Zwingern zu zweit oder zu dritt gehalten worden. Keiner der Rüden war kastriert, eine Hündin wurde sogar mit zwei Rüden gehalten, die aus dem selben Wurf stammten wie sie selbst.

Trächtige Hündin

Eine der geretteten Bulldoggen ist zudem trächtig.  Allerdings könnten diese Hündinnen aufgrund ihrer Rasse nicht auf natürlichem Weg bedenkenlos ihre Welpen gebären, hieß es am Mittwoch vom Tierschutzverein: "Die Jungen müssen grundsätzlich immer mit einem Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden. Nur so kann die Gesundheit der Welpen und des Muttertiers in den meisten Fällen sichergestellt werden."

Qualzucht: Illegal importierte Bulldoggen in Zwinger gesperrt

Die Hunde wurden in zu engen Zwingern gehalten

Hinter solchen Qualzuchthaltungen stecke "Profitgier", sind die Tierschützer überzeugt. Für diese relativ seltene Hunderasse würden "horrende Preise" verlangt. Die Hunde in Weiz wiesen zudem Sonderfarben wie "Blue" und "Lilac" auf, die erst durch gezielte Zucht zustande kommen.

Der Großteil der Hunde  kam in das Tierheim Arche Noah in Graz und wurden medizinisch versorgt, unter anderem brauchen sie auch Spezialfutter. Vier erhielt der Besitzer jedoch zurück, nach "Adaptierung der Haltungsbedingungen", wie es hieß: Die Vertreter des Veterinäramt versicherten, "jederzeit einzuschreiten, wenn es zu Verletzungen des Tierwohls kommt".

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