Prügel für die Ex-Frau kosteten den Führerschein
Es muss nicht immer ein Verkehrsdelikt oder Alkoholisierung sein, um den Führerschein zu verlieren. Auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung kann den Schein kosten. So geschehen vor Kurzem in Vorarlberg.
Acht Monate lang, so entschied eine Bezirkshauptmannschaft, sollte einem Mann die Lenkerberechtigung entzogen werden. Grund war seine strafrechtlich relevante Vorgeschichte. Neun Jahre lang hatte er seine Ex-Frau misshandelt, bedroht und geschlagen. Er passte sie im Hausflur ab und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Er verfolgte sie, tauchte bei ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz auf – trotz einstweiliger Verfügung. Er rief sie mitten in der Nacht an.
Einen Mann versetzte er in Angst, weil er andeutete, ihn mit dem Auto von der Straße abbringen zu wollen, einmal schlug er ein Stück Holz mit voller Wucht auf dessen Kopf.
Für all diese Taten wurde der Vorarlberger rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch der Entzug des Führerscheins dürfte ihn besonders hart getroffen haben, er legte Beschwerde dagegen ein – die Sache landete beim Landesverwaltungsgericht.
Kinder sahen zu
Und dieses widmete sich unter anderem der „Sinnesart“ des Mannes. Das Urteil war vernichtend: Der Autolenker weise ein hohes Aggressionspotenzial auf. Dass er seine Ex neun Jahre lang quälte, zeige, dass er zu Gewalttätigkeiten neigt. Dass er einem Mann, mit dem er schon seit längerer Zeit in Streit war, einen Holzstock über den Kopf zog, bestätige seine unbeherrscht aggressive Art. Und der Richter führte extra an, dass die Kinder des Schlägers den Angriff mitansehen mussten – sie saßen im abgestellten Auto.
Ebenfalls gar nicht gut kam an, dass der Mann auch schon drei weitere Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr auf seinem Konto hatte: „Dies zeigt, dass er es offenbar mit der Einhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Regelungen nicht so genau nimmt.“
Unterm Strich heißt das: Durch seine „unbeherrschte Aggressivität“ ist zu befürchten, dass sich der Mann auch im Straßenverkehr betont aggressiv verhält. Somit ist der Führerschein zu Recht weg.
Braver Autofahrer
Auch ein Spengler in Niederösterreich ließ gerne die Fäuste sprechen. Gleich drei Mal wurde er zu bedingten Strafen verurteilt, weil er bei Meinungsverschiedenheiten gerne die Gesichter der Kontrahenten malträtierte. Als die Bezirkshauptmannschaft den Führerschein für fünf Monate einziehen wollte, argumentierte der Mann: „Ich habe mich im Straßenverkehr immer den Regeln entsprechend verhalten, und meine Straftaten, die ich beging, bereue ich zutiefst.“
Er sei außerdem auf seinen Führerschein angewiesen. Weil er in seinem Job oft alleine auf Baustellen arbeiten muss, könne er auf die Lenkerberechtigung nicht verzichten. „Ich würde nicht nur meine Arbeit verlieren, sondern auch meine Wohnung, ich wäre also obdachlos“, appellierte er.
Ohne Erfolg. Weil er schon wegen drei Gewaltdelikten verurteilt wurde, sei davon auszugehen, dass sich der Mann auch im Straßenverkehr rücksichtlos verhalte und die Verkehrssicherheit durch unüberlegte Handlungen gefährde. Seine Geisteshaltung lasse auf eine erhöhte Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit schließen. Dass er den Führerschein für den Job braucht, sei unbedeutend.
Polizist verletzt
In Konflikt mit dem Gesetz geriet auch ein Tiroler. Erst trat er auf ein Taxi ein, dann verpasste er einem Mann zwei Schläge ins Gesicht, und zuletzt wehrte er sich auch noch gegen seine Festnahme. Ein Polizist erlitt dabei Schürfwunden am rechten Ellbogen und an zwei Fingern – was als schwere Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet wurde.
Er wurde zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, sechs Monate wurde ihm das Autofahren verboten. Das Verhalten, so das Gericht, zeige eine mangelnde Bereitschaft zur Unterordnung unter die staatliche Gewalt.
Dafür droht in Österreich der Führerscheinentzug
Alkohol: Lenker mit 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol im Blut dürfen beim ersten derartigen Vergehen den Schein behalten, müssen allerdings mit einer Geldstrafe sowie einer zweijährigen Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. Im Wiederholungsfall verlängert sich diese Zeit bzw. kommt es zum Entzug des Führerscheins. In jedem Fall abgenommen wird die Lenkerberechtigung bei mehr als 0,8 Promille. Dazu kommt eine Geldstrafe von bis zu 3.700 Euro sowie ein verpflichtendes Verkehrscoaching.
Drogen: Bei Beeinträchtigung durch Suchtgift ist der Schein ebenfalls weg. Anders als bei betrunkenen Fahrern gibt es in diesem Fall keinen Grenzwert für die Beeinträchtigung. Ausschlaggebend ist die Einschätzung eines Amtsarztes.
Rasen: Wer im Ortsgebiet mehr als 40 km/h schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt, muss sich für mindestens zwei Wochen vom Führerschein verabschieden. Dasselbe gilt bei Rasern, die das Tempolimit auf Freilandstraße oder Autobahn um mehr als 50 km/h überschreiten.
Überholverbot und Drängeln: Riskante Überholmanöver können ebenso wie zu geringer Sicherheitsabstand zur Abnahme des Scheins führen, wenn „besondere Rücksichtslosigkeit“ gegeben ist. Hohe Geldstrafen inklusive.
Geisterfahrer: Fahrer, die andere Verkehrsteilnehmer in extrem gefährliche Situationen bringen, werden als nicht verkehrszulässig eingestuft. Damit einher geht der Führerscheinentzug.
16.277 sofortige Abnahmen
durch die Polizei gab es 2018 in Österreich. Diese waren nur vorläufig –im Unterschied zu den endgültigen behördlichen Entziehungen der Lenkerberechtigungen. Diese dürften deutlich mehr sein. Eine genaue Erfassung davon gibt es derzeit aber nicht.
1,6 Promille oder mehr
werden richtig teuer. Die Strafe beträgt bis zu 5.900 Euro und der Schein ist mindestens sechs Monate lang weg. Dazu kommt eine Nachschulung. Das gilt übrigens auch bei einer Verweigerung des Alko-Tests.
100 km/h zu schnell
außerhalb des Ortsgebiets werden – sofern man erwischt wird – ebenfalls mit einem sechsmonatigen Fahrverbot bestraft.
Unterlassung und Flucht: Fahrer, die einen Unfall verursachen, sind verpflichtet, Hilfe zu leisten. Anderenfalls drohen Strafen wegen Unterlassung der Hilfeleistung.
Vorsatztaten: Wer mit seinem Fahrzeug vorsätzlich Menschen verletzt oder tötet, handelt nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch gegen die Straßenverkehrsordnung und das Führerscheingesetz. Eine Scheinabnahme ist die Folge.
Gesundheitliche Eignung: Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen können zu einem Entzug der Lenkerberechtigung führen. Betroffen sind häufig ältere Menschen, die sich beim Fahren nicht mehr sicher fühlen, und Lenker, die nach Unfall oder Krankheit motorische Probleme haben.
Nachschulung: Begleitend zum Führerscheinentzug wird seitens Behörde eine Nachschulung angeordnet. Dabei anwesend ist ein Psychologe. Die Kosten müssen die Teilnehmer tragen.
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