Prozess um Foltergeneral: Bei Asyl nicht getrickst

Schriftzug Schwurgerichtssaal
Innenministerium bescheinigte angeklagtem Beamten, rechtmäßig gehandelt zu haben

Der Amtsmissbrauchsprozess gegen vier (Ex-)Beamte des früheren Verfassungsschutzes (BVT) und einen Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde am Montag fortgesetzt – ohne den Hauptangeklagten Martin W. Der hatte am Freitag dem Gericht ein ärztliches Attest übermittelt und hält sich angeblich in Dubai auf. Das Gericht werde Maßnahmen setzen, die zu einer Einvernahme von Martin W. führen werden, sagte Richterin Petra Schindler-Pecoraro kryptisch.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Geheim-Operation „White Milk“, in deren Rahmen das BVT für den israelischen Mossad dem syrischen General Khaled A. in Österreich Asyl verschafft und ihn versteckt hatte. Zwei Verteidiger stellten den Antrag, die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen. Mit der Begründung, die Angeklagten müssten Hintergründe erklären, die geheim seien. Die Richterin lehnte das ab, weil weder die nationale Sicherheit gefährdet sei noch Staatsgeheimnisse bekannt werden würden oder zwischenstaatliche Beziehungen gefährdet seien. In gewissen Punkten könnten die Angeklagten aber den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Dann begann die Richterin den Fünftangeklagten Gerald W., den Leiter der Erstaufnahmestelle Ost der Asylbehörde, zu befragen. Er soll auf Betreiben eines BVT-Chefinspektors 2015 dafür gesorgt haben, dass der syrische General A. in Österreich Asyl erhält. „Wenn das BVT anruft, dann handelt es sich nicht um eine 08/15-Person“, sagte G.

Offenbar ist man immer wieder vom BVT mit Fällen, die viel prominenter waren, an das BFA herangetreten. Dazu zählte ein Onkel von Saddam Hussein, ein ukrainischer Ex-Minister oder Personen, die in einem Zeugenschutzprogramm waren, sagte G. Der syrischen General A. hatte bereits in Frankreich Asyl beantragt, hatte sich aber dort aufgrund der großen syrischen Gemeinde nicht wohlgefühlt. „Die Gefährdung des Generals in Frankreich hat mich nicht überrascht, denn sonst wäre er nicht zu uns gekommen“, sagte G. Dann schilderte er, wie und wann Österreich in dieses Asylverfahren eingetreten sei und die BFA-Direktion ihren Sanktus dazu gegeben habe. Über etwaige Kriegsverbrechen, die der Ex-General begangen haben soll, war damals in Österreich noch nichts bekannt.

Zugleich legte Verteidiger Klaus Ainedter ein eMail aus dem Innenministerium bzw. der BFA-Direktion vor, indem G. bescheinigt wird, dass G. in Sachen Asyl rechtmäßig gehandelt hat. G. sagte außerdem: Während er angeklagt wurde, habe er vom Bundespräsidenten einen Orden erhalten.

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