Prozess: Polizeioberst soll Frau geschlagen haben

Jagdgesetz NRW
Wegen nicht angeleinter Hunde kam es zum Wortgefecht. Danach unterscheiden sich die Versionen der Beteiligten.

Hat ein Polizeioberst eine Frau geohrfeigt, nachdem ein Streit um nicht angeleinte Hunde eskaliert war? Mit dieser Frage muss sich das Bezirksgericht in Hermagor dieser Tage beschäftigen. Konkret geht es um einen Vorfall, der sich am 1. März 2019 ereignet hatte. An diesen Tag erinnern sich die beiden Beteiligten jedoch sehr unterschiedlich.

Der wegen Körperverletzung angeklagte Polizist schilderte den Vorfall folgendermaßen: Er sei mit seinem Hund spazieren gewesen, als ihm die Angeklagte samt ihrer unangeleinten Hunde über den Weg lief. Daraufhin zeigte er der Dame seinen Ausweis und stellte sich auch als Jagdaufseher vor.

„Sie dürfen ihre Hunde hier nicht frei laufen lassen, “ soll der Mann die Frau, die zwei Kampfhunde ausführte, ermahnt haben. Er habe Angst gehabt, dass sie seinen Hund „zerfleischen“. Die Hundebesitzerin soll sich hingegen uneinsichtig gezeigt und mit „abwertender Handbewegung“ auf den Weg gemacht haben. Daraufhin habe der Polizist zum Zweck der Identitätsfeststellung ein Foto von der Frau gemacht. Geschlagen – so der Vorwurf der Frau – habe er sie nicht.

 

 

Zwei Sichtweisen

Völlig anders hat die Frau den Tag in Erinnerung. Der Mann sei schon von Anfang an aggressiv auf sie zugegangen und habe sie wegen ihrer frei laufenden Hunde zur Rede gestellt. Die Hundebesitzerin konterte darauf mit der Frage, warum denn sein Hund nicht angeleint sei. Der Polizeioberst soll ihr dann in forscher Art die gesetzliche Lage erklärt haben. Auf die Frage: „Wer sind Sie, dass Sie so mit mir reden?“ soll er sie geschlagen haben, so die Frau.

Bis zur Fortsetzung des Verfahrens soll nun ein medizinisches Gutachten die Verletzung und die Darstellungen der beiden überprüfen.

 

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