Posse um Polizei-Spitzenjobs: Jus-Abschluss ist Pflicht

Posse um Polizei-Spitzenjobs: Jus-Abschluss ist Pflicht
Das Burgenland sowie Ober- und Niederösterreich suchen neue Vize-Polizeichefs. Im Ministerium für den öffentlichen Dienst sorgt man bei der Ausschreibung für eine akademische Überraschung

Jurist oder nicht? Die Frage, ob ein Landespolizeidirektor ein promovierter Jurist sein muss oder nicht, hat in der Vergangenheit bereits den einen oder anderen Regierungsknatsch ausgelöst. Seit Jahren streiten sich die Geister und vor allem die Parteien darum. Niederösterreichs Polizeichef Franz Popp, immerhin Herr über 4.500 Uniformierte, oder sein Pendant in Oberösterreich, Andreas Pilsl, haben Master-Abschlüsse aber kein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften – andere Landespolizeidirektoren aber sehr wohl.

Die Angelegenheit führte in der Vergangenheit zu monatelangen Scharmützeln zwischen der FPÖ und der Volkspartei. Der frühere freiheitliche Innenminister Herbert Kickl versuchte deshalb sogar die Bestellung von Franz Popp zu verhindern und ließ die Stelle einst monatelang unbesetzt.

Nun ist die unendliche Geschichte rund um die Voraussetzungen für die Polizei-Spitzenjobs um ein Kapitel reicher. Bei den neu ausgeschriebenen Stellen der stellvertretenden Landespolizeidirektoren für Nieder-, Oberösterreich und dem Burgenland ist laut Ministerium plötzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Jus-Studium Voraussetzung.

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