Polizei will bei WhatsApp endlich mitlesen
Wer in Österreich ein Mordkomplott oder einen schweren Betrug mit Komplizen über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste schmiedet, hat derzeit noch ganz gute Karten dabei unerkannt zu bleiben. Denn der Behörde sind bei der Überwachung sogenannter Messenger-Dienste rechtlich immer noch die Hände gebunden.
Diese Phalanx wollte nun erstmals eine Anklagebehörde überwinden und ist damit am Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) kläglich gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wollte im Zuge eines Strafverfahrens gegen einen Kriminellen dessen WhatsApp und Inhalte seines Google-Kontos offenlegen. „Wir wussten, dass es sich um eine rechtliche Grauzone handelt und haben es deshalb einfach ausprobiert. Es wäre gut wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür endlich geschaffen werden“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Karl Schober.
Ähnlich sehen dies heimische Kriminalisten. Selbst beim Verdacht schwerer Straftaten dürfen und können sie keine Messenger-Dienste der Verdächtigen überwachen. Deshalb wird die Forderung nach einer gesetzlichen Änderung immer lauter. „Uns fehlen leider die notwendigen Instrumente, um in Kriminalfällen den erforderlichen Durchbruch zu schaffen. Die Kriminellen wissen, dass wir diese Form der Kommunikation nicht überwachen können. Das spielt ihnen natürlich in die Hände“, sagt ein Ermittler des nö. Landeskriminalamtes.
Selbst die Messenger-Nachrichten auf den Telefonen der Opfer sind für die Polizei tabu, was die Mordermittler in einem ganz konkreten Fall besonders schmerzt. Die Ermittlungen nach dem Würge-Mord an einer zweifachen Mutter im Bezirk Amstetten sind ins Stocken geraten. Die Kriminalisten hegen jedoch große Hoffnung, dass der WhatsApp-Verlauf ihres Handys das Mordrätsel lösen könnte.
Weil das Mobiltelefon des Opfers seit der Bluttat verschwunden ist, können die Ermittler über Beschluss von Staatsanwaltschaft und Gericht zwar die Handydaten vom Mobilfunkbetreiber abfragen. Daraus ist ersichtlich, wo das Telefon zuletzt eingeloggt war und mit welchem Anschluss telefoniert wurde. Der WhatsApp-Verlauf bleibt jedoch ein gut gehütetes Geheimnis. „Es fehlt in Österreich die rechtliche Grundlage, um diese Daten beim Betreiber des Messenger-Dienstes anfordern zu können“, klagt auch die Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Ähnlich verhält es sich in einem anderen Fall, der bereits für viele Schlagzeilen sorgte. Seit Wochen jagen Fahnder eine Bande von Bankomatknackern, die in Ostösterreich im heurigen Jahr bei neun Coups einen Millionenschaden angerichtet haben. Und immer scheinen die Täter der Exekutive einen Schritt voraus zu sein.
„Obwohl es technische Möglichkeiten geben würde, die Ermittlungen voranzutreiben, können derzeit aufgrund der Rechtslage in diesem Zusammenhang keine weiteren Schritte gesetzt werden. Solche Banden kommunizieren fast ausschließlich über Messenger-Dienste und andere Kanäle“, sagt der Leiter des nö. Landeskriminalamtes, Omar Haijawi-Pirchner.
Ex-Kanzler Kurz
Als Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz kürzlich die Kripo in Niederösterreich besuchte, wurde er recht eindringlich gebeten, sich für eine Gesetzesänderung im künftigen Parlament stark zu machen. „In einigen Fällen schwerer Gewalt- oder organisierter Bandenkriminalität wären natürlich zusätzliche Möglichkeiten, die dem jeweiligen technischen Standard entsprechen, absolut wünschenswert. Der Vorteil liegt hier sonst immer bei den Kriminellen“, sagt Haijawi-Pirchner.
Laut Staatsanwalt Schober wäre eine Änderung „absolut notwendig, um den Strafverfolgungsanspruch des Staates aufrechtzuerhalten“. „Die Technik entwickelt sich weiter, aber wir hinken mit den Gesetzen hinterher“, so der Korneuburger Staatsanwalt.
Datenschutz
Das ist die eine Seite. Doch es gibt auch Kritiker, die vor einem Pauschalangriff auf das Mobiltelefon warnen. Christian Jeitler vom Datenschutzverein „quintessenz“ erinnert in diesem Zusammenhang an die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, die im Jahr 2014 vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde. Die auf Vorrat zu speichernden Daten (z. B. bei Telefonaten die Telefonnummern und Standortdaten der Gesprächspartner) erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, rückwirkend eine Analyse früherer persönlicher sozialer Netzwerke.
„Eigentlich sollte die Vorratsdatenspeicherung dazu verwendet werden, um Terroristen und Mafiosi auf die Schliche zu kommen. Tatsächlich hatte man sie bei Fällen angewandt, wo es sich nur um Kleinkriminelle gehandelt hatte“, sagt Jeitler. Er zeigt sich zudem skeptisch, ob durch neue Gesetze überhaupt der gewünschte Erfolg eintreten würde. „Die Täter können sehr rasch auf andere Dienste ausweichen, das Angebot ist in diesem Bereich groß.“
Bundestrojaner
Unterdessen brütet der Verfassungsgerichtshof noch darüber, ob der sogenannte Bundestrojaner legal oder verfassungswidrig ist. Die türkis-blaue Regierung wollte damit ermöglichen, dass Behörden verschlüsselte Internetkommunikation wie WhatsApp- oder Skype-Nachrichten bei einem begründeten Verdacht schwerwiegender Straftaten mitlesen können. Diese Form der Überwachung scheitere derzeit auch noch an der Technik, sagt Christian Pilnacek, früherer Generalsekretär im Justizressort.
Sicherheitspaket auf dem Prüfstand
Als ÖVP und FPÖ noch eine Regierung bildeten, brachten sie das sogenannte „Sicherheitspaket“ auf den Weg. Dies beinhaltet unter anderem den Einsatz des „Bundestrojaners“. Denn zum Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Skype ist die Installation von Überwachungssoftware auf den Handys und Computern verdächtiger Personen geplant.
Dieser „Bundestrojaner“ soll ab 2020 zum Einsatz kommen – und zwar bei Verdacht auf Straftaten, die mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht sind (bzw. fünf Jahre, wenn Leib und Leben oder sexuelle Integrität gefährdet sind, sowie bei Verdacht auf terroristische Straftaten). Datenschützer kritisieren, dass der Staat damit Sicherheitslücken in Computersystemen ausnützen möchte, die auch von Kriminellen genutzt werden können, anstatt diese Sicherheitslücken zu schließen.
Derzeit steht dieses Überwachungspaket der Regierung auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).
Neos und SPÖ hatten sich auf eine gemeinsame Drittelbeschwerde geeinigt. Konkret fechten 61 Nationalratsabgeordnete (ein Drittel) den „Bundestrojaner“ und die Datenerfassung mittels Videoüberwachung auf Autobahnen an. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
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