Staatsanwaltschaft blitzte mit WhatsApp-Überwachung ab

Der Vorstoß kam vom Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Korneuburg
Mobilfunkanbieter muss SIM-Karte nicht duplizieren, entschied das Oberlandesgericht Wien.

Abgeblitzt ist die Staatsanwaltschaft Korneuburg bei dem Versuch, den Chat-Verlauf im Messenger-Dienst WhatsApp und den Inhalt des Google-Kontos eines Angeklagten einzusehen. Wie der Standard berichtet, hat das Oberlandesgericht Wien einem Einspruch des Mobilfunkanbieters stattgegeben.

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten gestalteten sich schwierig, weil der Mann seine SIM-Karte zerschnitten und im WC entsorgt hatte. Sein bis dahin verwendetes Smartphone war laut der OLG-Entscheidung gegen ein Tastenmobiltelefon ausgetauscht worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft fasste das Landesgericht Korneuburg daher den Beschluss, die SIM-Karte des Angeklagten duplizieren zu lassen.

Sache ist rechtswidrig

Das betroffene Mobilfunk-Unternehmen legte dagegen Beschwerde beim OLG Wien ein. Gegenstand einer solchen Anordnung könnten nach der Strafprozessordnung aber ausschließlich Daten sein, die beim Mobilfunker selbst gespeichert sind, nicht aber beim Drittanbieter WhatsApp. Die Sache sei daher rechtswidrig. Der Inhalt eines WhatsApp-Chatverlaufs könne entweder durch Auslesen der Daten auf einem sichergestellten Handy erfolgen, oder beim Anbieter des Messengerdienstes direkt ermittelt werden.

Kommentare