Polizei: Drei Suspendierungen bei 350 Misshandlungsvorwürfen
Misshandlungsvorwürfe haben für Polizisten nur äußerst selten Konsequenzen. Das bestätigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an die FPÖ. Demnach wurden seit 2018 zwar 350 Fälle bei der Justiz angezeigt, vorläufig suspendiert wurden aber nur drei Beamte. Eine Suspendierung wurde später aufgehoben, in einem Fall gab es eine Geldstrafe und ein Verfahren läuft.
Zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten hat die türkis-grüne Regierung eine eigene Behörde angekündigt, die auch als Beschwerdestelle fungieren und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden soll. Ein Konzept dafür soll bis zum Herbst stehen.
Nur drei Suspendierungen
Zu internen Konsequenzen führen Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten derzeit nur selten. Laut Nehammer wurden binnen zweieinhalb Jahren 350 Fälle an die Staatsanwaltschaft gemeldet (129 im Jahr 2018, 155 im Jahr 2019 und heuer 66). In weiteren 102 Fällen hat die Polizei der Justiz mitgeteilt, dass die Vorwürfe für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht ausreichen.
Vorläufig vom Dienst suspendiert wurden in diesem Zeitraum aber nur drei Beamte. In einem Fall wurde die Suspendierung von der Disziplinarkommission aufgehoben (der Beamte kam mit einem Verweis davon), in einem weiteren Fall verhängte die Kommission 2.000 Euro Geldstrafe. Und im dritten Fall läuft das Verfahren noch.
Die Wiener Polizei war in den vergangenen Monaten immer wieder wegen gewalttätiger Übergriffe von Polizisten auf Demonstranten in die Schlagzeilen gekommen. So hat am 1. Mai ein Polizist einen Teilnehmer einer Fahrraddemo aus dem fahrenden Auto heraus vom Rad getreten, ein am Boden sitzender Demonstrant wurde mit Fußtritten traktiert.
Warnung an Beamte
Der Vizepräsident der Wiener Polizei, Michael Lepuschitz, warnte seine Beamten daraufhin, dass in solchen Fällen "Verständnis und Schutz durch Vorgesetzte und Behörde" ein Ende habe. Gleichzeitig lobte er das deeskalierende Auftreten der Polizei bei den Antirassismus-Kundgebungen im Juni.
Dass die bei den Staatsanwaltschaften angezeigten Misshandlungsvorwürfe meist nicht vor Gericht landen, hat eine vor eineinhalb Jahren veröffentlichte Studie des "Austrian Center for Law Enforcement Sciences" (ALES) gezeigt.
Untersucht wurden 1.518 Fälle der Jahre 2012 bis 2015 - davon wurden nur sieben gerichtsanhängig, Verurteilung gab es keine. Die damalige Studienleiterin Susanne Reindl-Krauskopf wird laut Nehammer nun als eine von vier Universitäts-Experten bei der Konzeption der neuen Beschwerdestelle eingebunden.
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