Pensionskonto: 720.000 bekommen letzte Mahnung
Das Pensionskonto neu wurde 2013 von Politik und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als die größte Verwaltungsreform der Zweiten Republik gefeiert. Doch das Mega-Projekt – für 3,6 Millionen Bürger wird die aktuelle Pension berechnet – kämpft neben technischer Probleme auch mit der Ignoranz der Versicherten. Bedeutet, dass für 720.000 Erwerbstätige die Pension von der PVA (noch) nicht seriös berechnet werden kann. Betroffen sind die Jahrgänge ab 1955.
PVA-Sprecherin Beatrix Böhm erklärt die Chronologie ab 2013: "Von 3,6 Millionen Menschen waren vorerst 2,4 Millionen an uns gesendete Arbeits-Verläufe nicht vollständig. Diese Versicherten wurden angeschrieben. 70 Prozent davon returnierten die Fragebögen korrekt ausgefüllt. Der Rest ignorierte die PVA-Aufforderung oder schickte uns fehlerhafte Protokolle."
Diese 720.000 zukünftigen Pensionisten werden jetzt von der PVA noch einmal angeschrieben. Die Urgenz bedeutet quasi die letzte Chance auf eine vollständig berechnete Pension. Dazu müssen die Fragebögen bis Ende 2016 bei der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt sein. Ansonst wird die Rente nach den in der PVA aufliegenden Infos über Arbeitsverhältnisse berechnet.
In der Regel verliert der Versicherte dabei Geld. Denn ordnungsgemäß angemeldete Ferialjobs, berufliche Auslandsengagements oder Kindererziehungszeiten fließen in die Pensionskonto-Berechnung ein. Gerade an diesen Unterlagen mangelt es häufig. Böhm bestätigt: "Fehlen Angaben, verliert der Versicherte ab 2017 den Schutz der Vergleichsrechnung."
Letztes Wachrütteln
Schon im Jänner 2014 erhöhte die PVA den Druck auf ihre Mitglieder. Versicherte, die ihre Formulare ignoriert oder lückenhaft ausgefüllt haben, erhielten einen RSB-Brief. Dieses Urgenz-Schreiben musste auf der Post abgeholt werden. PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera verstand diese Offensive damals als "letztes Wachrütteln der Betroffenen": "Die Problematik muss in die Köpfe hinein. Viele, vor allem jüngere Berufstätige sagen, ich hab’s eh zu Hause liegen. Das mache ich schon irgendwann." Fazit: Die PVA muss den Druck weiter erhöhen.
PVA-Chef Pinggera erklärt diese aktuelle Aufforderungs-Offensive deutlich moderater: "Wir wollen unsere Versicherten informieren und sensibilisieren, dass eine Neuberechnung des Kontos nur mehr bis Ende 2016 erfolgt." Für Arbeitnehmer, die bis zu diesem Stichtag nicht reagieren, gehen erarbeitete Versicherungszeiten aber nicht verloren. Sie fließen allerdings in die Konto-Erstgutschrift nicht ein, sondern werden – nach Erbringung des Arbeitsnachweises – später als Ergänzungs-Gutschrift in das Pensionskonto aufgenommen.
Technische Probleme
Neben der Ignoranz der Versicherten kämpft das Projekt Pensionskonto neu aber weiterhin mit technischen Problemen. So wurden wiederholt Bürger angeschrieben, die ihre Studienzeiten nicht nachkaufen wollen. Dem KURIER sind Dutzende Fälle bekannt, wo die PVA dezidiert informiert wurde, dass "kein Interesse an dem teuren Nachkauf der Studienzeiten besteht". Trotzdem flatterte wieder ein Schreiben ins Haus, mit der Aufforderung alle Nachweise über Schul- und (oder) Studienzeiten postalisch beizubringen (Details über den Rückkauf siehe Info-Artikel links).
Versicherte, die Arbeits-, Schul-, Studien- und Kindererziehungszeiten bei der PVA gemeldet haben, aber heuer noch keine Angaben über ihr Pensionskonto erhalten haben, müssen die Information telefonisch 01-050303 oder schriftlich bei der PVA einfordern (www.pensionsversicherung.at).
Schlechtes Geschäft: Schul- und Studienzeiten kann man zurückkaufen. Sie gelten dann quasi als Erwerbstätigkeit und fließen in die Pensionshöhe ein. Maximal sind drei Jahre zu erstehen. Da bis 2010 großes Interesse an der Möglichkeit bestand, erhöhte der Gesetzgeber die Rückkaufkosten. Mittlerweile beläuft sich ein Monat auf 1060 Euro, das macht für drei Jahre Studienzeit satte 38.160 Euro Kosten.
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