Frist-Ende für neues Pensionskonto

Frist-Ende für neues Pensionskonto
Trotz RSB-Brief haben 640.000 Österreicher der PVA nicht geantwortet. Das System geht ab 1. Juni online.

Die Umstellung auf das neue Pensionskonto geht in die entscheidende Phase: Heute endet die offizielle Frist für alle Österreicher mit Lücken in ihren Versicherungszeiten. Doch: Mehr als 640.000 haben noch immer nicht auf die Briefe der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) reagiert.

2013 bekamen 1,7 Millionen Österreicher das erste Mal Post von der PVA – mit der Bitte, ihre unvollständigen Versicherungszeiten auszubessern. Kommende Woche wird das neue Pensionskonto online gestellt. Am 1. Juni sollen die ersten Österreicher ihren Zugang mit einer Kontoerstgutschrift bekommen; bis Jahresende soll die Umstellung abgeschlossen sein. Höchste Zeit also, noch offene Fragen zu klären.

Warum wurde das Pensionskonto überhaupt eingeführt?

Das Pensionskonto wurde 2005 im Zuge der Pensionsreform beschlossen. Im Gegensatz zum alten Pensionsrecht werden nicht die 26 besten Verdienstjahre zur Pensionsberechnung herangezogen, sondern jedes Erwerbseinkommen einberechnet.

Was sind die Auswirkungen des neuen Systems?

Das elektronische Pensionskonto ist jederzeit abrufbar und somit transparenter. Für Personen mit großen Verdienstschwankungen kann es allerdings zu Verlusten kommen.

Wer hat aller Post von der PVA erhalten?

Jene Österreicher mit Lücken in den Versicherungszeiten. Von den 3,6 Millionen Österreichern, die das neue Konto betrifft (das sind alle Österreicher, die nach 1955 geboren wurden), haben rund 1,7 Millionen Österreicher einen Brief erhalten. Etwa 63 Prozent haben bis dato reagiert.

Was passiert, wenn man den Brief nicht beantwortet hat?

Dann wird die Kontoerstgutschrift, die als Grundlage für die Pensionsberechnung dient, mit den vorhandenen Daten erstellt.

Kann ich meine Daten auch nach Fristende noch bekannt geben?

Ja. Bis Ende 2016 wird die Kontoerstgutschrift dann einfach neu berechnet. Christina Oxner, Vize-Leiterin des PVA-Kundenservice, ergänzt: "Eine Neuberechnung bis Ende 2016 beinhaltet keine Nachteile."

Was ist mit einer Änderung nach 2016?

Das ist immer noch möglich. Allerdings ist die Übergangsfrist dann vorbei. Das bedeutet, dass eine andere Regelung für die Berechnung herangezogen wird. Das kann zu einer geringeren Pension führen. Wie hoch der etwaige Verlust ist, hängt von der jeweiligen Person ab.

Warum können die Universitäten nicht direkt der PVA Auskunft über die Studienzeiten geben?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Müssen Schul- und Universitätszeiten überhaupt bekannt gegeben werden?

Nein. Es besteht auch die Möglichkeit, auf die Miteinberechnung zu verzichten.

Was bringt die Auflistung der Schul- und Unizeiten?

Sie ist wichtig für den Zukauf von Pensionsjahren und die Berechnung der Witwen- und Waisenpension.

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