Schweinekopf vor Moschee in Graz: Offiziere des Abwehramtes vor Gericht

Schweinekopf vor Moschee in Graz: Offiziere des Abwehramtes vor Gericht
Ein Schweinekopf hing bei Neubau: Offiziere des Abwehramtes sollen vom Plan gewusst haben, der Prozess gegen sie startete.

Das Abwehramt des Bundesheeres -  einer der Nachrichtendienste - soll "Angriffe auf militärische Rechtsgüter erkennen", zitiert die Staatsanwältin aus dem Gesetz und betont dabei "militärisch" ausdrücklich. 

Und was hat ein rassistischer Anschlag einer rechten Gruppe auf den Neubau der Moschee in Graz mit "Militäreinrichtungen" zu tun? Wenig, befindet die Anklägerin: "Den Angeklagten fehlte jegliche Befugnis, zu handeln."

Schweinekopf und Schweineblut

Doch taten sie es - oder vielmehr, laut Staatsanwältin, taten sie das Falsche: Zwei Offiziere des Abwehramtes sollen eine "Quelle" in die rechte Gruppierung geschleust und von den Plänen gewusst haben, die Moschee in Graz anzugreifen. Dabei sei diese "Quelle" sogar bestärkt worden, sich aktiv zu beteiligen: "Ja, grünes Licht. Mach mit an der Aktion", soll eine SMS an den "Verbindungsmann" gelautet haben.

Dann hing am 5. Mai 2016 tatsächlich ein halber Schweinekopf am Bauzaun vor der Moschee, Schweineblut tropfte herunter.

Deshalb stehen die Männer ab heute in Graz vor Gericht: Angeklagt ist Missbrauch der Amtsgewalt. Auch, weil sie die eigentlich zuständige Polizei - oder genauer: das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, kurz LVT - nicht informiert hätten. Am 22. April 2016 seien die Pläne bereits geschmiedet, die Tage danach konkretisiert worden.

Einbruch statt Anschlag gemeldet

Doch erst kurz vor dem rassistischen Anschlag habe einer der Soldaten beim Chef des steirischen LVT angerufen. "Und bewusst unrichtig hat er gesagt, es gäbe einen Einbruch bei der Moschee", konstatiert die Anklägerin. Etwas später ging die selbe Meldung auch beim Polizei-Notruf ein, erneut mit "Einbruchsmeldung" bei der Baustelle.

Vier Verurteilungen

Als eine Funkstreife eintraf, war die Aktion voll im Gang, der Schweinekopf hing. Vier Verdächtige wurden festgenommen (und im Vorjahr in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt). Die Anklägerin wirft den Offizieren vor, die Exekutive bis zum Schluss im Dunkeln gelassen zu haben: "Damit haben sie der Polizei die Chance genommen, diesen rassistischen Anschlag zu verhindern."

Doch die Angeklagten beteuern, alles nach Vorschrift gemacht zu haben. "Sie haben getan, wozu sie ausgebildet wurden", kontert ein Anwalt. "Ihre Aufgabe ist Beobachten und Sammeln von Gerüchten."

In dem bis Freitag angesetzten Prozess klärt sich zwar vorerst eher nur vage, weshalb eigentlich eine "Quelle" in eine rechte Gruppierung eingeschleust wurde. "Sie wollten Islamistisches im Bereich Österreich und Bosnien koordinieren", umschreibt ein Verteidiger. 

"Rufen Sie 133 an"

Überhaupt sei die Anklage "langatmig, geprägt von Negierungen und Widersprüchen", betont sein Kollege: Das Abwehramt agiere, bevor Gefahrensituationen bestünden - also hätten sich die Angeklagten in ihrem Zuständigkeitsbereich bewegt. "Und wo ist das Problem, dass dann ein Einbruch gemeldet worden ist? Völlig egal, ob Sachbeschädigung oder Einbruch, beides strafbar."

Das Abwehramt sei ja nicht dazu da, Delikte zu klassifizieren, kommentiert der Verteidiger, der sicher ist: Es habe schon vor der Tatnacht Kontaktversuche mit dem LVT gegeben. "Aber da hat man gesagt, wenn Sie nix Genaues wissen, rufen Sie 133 an."

Der Prozess wird fortgesetzt.

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