Geheim-Prozess um Moschee, die geschändet wurde

Anschlag auf Moschee im Jahr 2016 vor Gericht
Schweinekopf und Blut an der Baustelle in Graz. Am Freitag wurde verhandelt - drei Jahre nach der Tat.

Ein halber Schweinekopf am Zaun bei der Baustelle, Schweineblut, das aus ihm heruntertropfte: Die Schändung jenes Geländes, auf dem die erste Grazer Moschee entsteht, erregte im Mai 2016 großes Aufsehen. Zumal der mutmaßliche Haupttäter aus dem rechtsextremen Lager stammte.

Dennoch findet der Prozess gegen drei Männer und eine Frau erst am Freitag statt. Angeklagt ist die Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung. Wie sich die drei Österreicher und der Deutsche verteidigen, bleibt geheim: Der Richter untersagt das Zuhören - wegen „der Vermeidung extremistischer Propaganda“ sowie wegen des Schutzes „der Arbeit des Geheimdienstes und der Identität der Beamten“.

Polizei nicht informiert

Unter den ersten im Mai 2016 festgenommen Verdächtigen soll nämlich ein Informant des Abwehramts gewesen sein, dem Inlandsgeheimdienst des Bundesheeres. Das Abwehramt bekam bereits Monate vor der Schändung einen Tipp über den Plan des mutmaßlichen Rädelsführers, eines Milizsoldaten. Die Schändung hätte sich somit verhindern lassen können. Doch die steirische Polizei wurde nicht rechtzeitig informiert: Deshalb soll der Geheimdienst-V-Mann selbst nach Graz gefahren sein und observiert haben. So soll er mitten in die Polizeiaktion geraten und festgenommen worden sein, nachdem er den Chef des Landesverfassungsschutzes doch noch anrief.

Doch all das erfahren die Prozessbesucher nicht, weil sie nicht im Saal sein dürfen. Erst das -  nicht rechtskräftige - Urteil ist wieder öffentlich: 450 Euro Geldbuße für die Frau, 2400 Euro Geldstrafe für einen der Männer. Zwei weitere Angeklagte werden ohne Zusatzstrafe schuldig gesprochen, sie haben bereits Haftstrafen wegen Verstoßes gegen des NS-Verbotsgesetz.

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