Teurer April: Wofür wir ab heute deutlich mehr zahlen müssen

Zusammenfassung
- Österreichs Defizit liegt bei 4,7% des BIP, und die Staatsverschuldung ist auf 81,8% gestiegen.
- Ab April 2024 werden Zigaretten, E-Autos und Sportwetten teurer durch Steueranpassungen.
- Die geplante Mieterhöhung fällt aus, während Photovoltaik-Anlagen ohne Umsatzsteuerbefreiung teurer werden.
Nicht erst seit Montag ist klar, dass Österreich hoch verschuldet ist und sparen muss. Die offiziellen Zahlen der Statistik Austria für 2024 untermauern die trüben Aussichten nur noch einmal. Das gesamtstaatliche Defizit ist im Vorjahr auf 4,7 Prozent des BIP geklettert. Damit wurde die Maastricht-Grenze von drei Prozent klar verfehlt. Die Staatsschulden stiegen auf 81,8 Prozent.
Die Sparpläne von Türkis-Rot-Pink werden daher noch deutlich drastischer ausfallen müssen, sollte man ein Defizitverfahren noch abwenden wollen. Zuletzt war noch von 6,4 Milliarden Euro in diesem Jahr die Rede. Das wird dafür wohl nicht reichen. Die ersten Maßnahmen treten jedenfalls bereits ab 1. April in Kraft.
Eine Übersicht über die wichtigsten Bereiche:
Zigaretten werden teurer
Aus der für April vorgesehenen Absenkung der Tabaksteuer wurde nichts, die Mindestverbrauchssteuer auf Zigaretten wird von 80 auf 83,5 Euro pro 1.000 Stück angehoben. Raucher zahlen damit ab sofort 20 bis 30 Cent mehr pro Zigaretten-Packung. Auch Tabak zum Erhitzen wird angeglichen und deutlich teurer. Weitere Preiserhöhungen könnten in den nächsten Monaten folgen.
Steuer für E-Autos
Waren Elektrokraftfahrzeuge bislang von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen, ändert sich das ab 1. April. Das gilt sowohl für E-Autos als auch für E-Motorräder. Auf Besitzer von E-Autos kommen damit Mehrbelastungen von bis zu 500 Euro im Jahr zu. Die neue Abgabe gilt für Bestandsfahrzeuge sowie für künftig zugelassene Pkw. Und: auch der Steuersatz für Autos mit Hybridantrieb wird angepasst. Allerdings soll laut Erläuterungen zumindest eine gewisse steuerliche Besserstellung der E-Fahrzeuge aufrecht erhalten werden. Befreit sein sollen zukünftig weiterhin Mopeds mit elektrischem Antrieb.
Teure Sportwetten
Auch Wetten werden ab 1. April teurer. Zuallererst aber für die Unternehmen und Wettanbieter. Denn die Sportwettenbranche wird durch die Erhöhung der Wettgebühr von 2 auf 5 Prozent ab 1. April massiv zur Kasse gebeten, sowie durch die geplante Anhebung der Glücksspielabgabe um 10 Prozent. Die Kunden selbst werden das vorerst wohl nicht direkt merken, die Erhöhung kann sich allerdings auf Wett-Angebote und -Quoten auswirken. Dabei fürchtet auch der Sport massive Einschnitte.
Keine Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen
Weil die Befreiung von der Umsatzsteuer wegfällt, wird der Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Modulen ab 1. April kostspieliger. Das heißt: Künftig gilt ein Steuersatz von 20 Prozent. Einzig Kaufverträge, die vor dem Tag des Gesetzesbeschlusses (7. März 2025) abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen. Die Regierung erwartet sich davon bis zu 175 Millionen Euro zusätzlich.
Die Handy-Tarife steigen
Diese Erhöhung hat nichts mit der türkis-rot-pinken Dreierkoalition zu tun, treffen wird sie die Österreicherinnen und Österreicher dennoch. Denn ab April steigen die Preise bei vielen heimischen Mobilfunkern, weil die Verträge Indexanpassungen vorsehen. Mobilfunk- und Internet-Kunden können sich auf Erhöhungen um 2,9 Prozent einstellen. Kündigen können die Kunden deswegen aber nicht.
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Gute Nachricht für Mieter
Doch nicht alles läuft auf eine Erhöhung hinaus. Gute Nachrichten gibt es etwa beim Thema Mieten. Die für April 2025 geplante Anhebung der Kategoriebeträge und Richtwerte fällt aus, Mieten in Altbau- und Genossenschafts- und Gemeindewohnungen werden somit eingefroren. Ansonsten wären die Mieten dort um 4,2 Prozent gestiegen. Für Neubauwohnungen gilt dies vorerst nicht, soll laut Regierungsprogramm aber noch folgen.
Bildungskarenz läuft aus
Was die Bildungskarenz betrifft, sind das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld mit 31. März 2025 ausgelaufen. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können künftig zwar weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer wird es in dieser Zeit allerdings nicht mehr geben. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde aber eine Übergangsregelung verankert.
Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese bis Ende März 2025 ein zuerkannter Anspruch vonseiten des Arbeitsmarktservice vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Höhere Gerichtsgebühren
Kräftig ist das Plus, das ab April bei den Gerichtsgebühren gilt. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs-und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen.
Dass die Erhöhung so stark ausfällt, hängt damit zusammen, dass sie zuletzt zwei Mal ausgesetzt wurde.
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