Oberösterreich und Graz wählen: Wie meine Stimme zählt
Am Sonntag wird gewählt: In Graz der Gemeinderat, in Oberösterreich 438 Gemeinderäte plus Bürgermeister und Landtag. Insgesamt sind mehr als 1,3 Millionen Bürger aufgefordert, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen.
Doch wie geht das richtig? Was darf man – und was darf man in einer Wahlkabine nicht? Und vor allem: Was mache ich währenddessen mit meinem Hund?
Was sollte man beim Wählen dabei haben?
Wählt man die zweite Variante – den Weg zum Wahllokal – sollte in der Tasche keinesfalls ein Ausweis fehlen, ob Personalausweis, Führerschein oder Reisepass ist egal. Wurde eine Wahlkarte beantragt, muss diese mitgenommen werden.
Und wie geht Wählen in Zeiten von Corona?
So wie früher auch. Man sollte nur zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz und einen eigenen Kugelschreiber einstecken. „Hinweistafeln weisen auf die geltenden Schutzbestimmungen hin. In jedem Wahllokal befinden sich ausreichend Einweghandschuhe, Reinigungsmittel sowie Einweghandtücher zur Flächendesinfektion“, heißt es etwa von der Stadt Linz.
Wie lange darf ich in der Wahlkabine brauchen?
Gesetzlich gibt es da eigentlich keine Vorschriften. Ewig Zeit wird einem der Wahlleiter vor Ort dennoch nicht einräumen. Hat dieser den Eindruck, dass man andere Leute am Wählen hindert, darf er zum Verlassen auffordern.
Darf der Stimmzettel fotografiert werden?
Ja, aber nur der Eigene. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis soll nämlich den Wähler davor schützen, dass ohne seine Zustimmung öffentlich wird, wen er gewählt hat. Auch das Posten in sozialen Medien ist somit erlaubt, solange es um das eigene Kreuzerl geht.
Darf man beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen?
Das kommt ganz darauf an: Blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer Begleitperson helfen lassen. Andere nicht. Will etwa das eigene Kind zum Spaß das Kreuzerl machen, ist das nicht erlaubt, da das Wahlrecht persönlich auszuüben ist.
Ist es ok, den Partner mit in die Kabine zu nehmen?
Nein. Es dürfen nur beeinträchtige Personen (s. oben) eine Begleitperson mitnehmen. Ansonsten darf, abgesehen von Kindern, die Wahlkabine nur von einer Person betreten werden. Macht man sich mit einem Hund auf zum Wahllokal, darf dieser schon mit – immerhin kann ein Tier wohl kaum die Stimmabgabe beeinflussen. Außer der Amtsleiter verbietet es.
Darf ich den Stimmzettel zerknüllt ins Kuvert tun?
Ob in Form eines Papierfliegers, Boot oder Hut – ja, man darf den Stimmzettel gefaltet ins Kuvert zurückstecken. Vorausgesetzt, das Kreuz ist noch leserlich, sonst ist die Stimme ungültig und zählt nicht. Gleiches gilt für Zeichnungen auf dem Stimmzettel. Diese sind in Ordnung, so lange noch klar erkenntlich ist, wen man wählt. Man darf auch eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, gewählt hat man sie deshalb aber nicht. Zeichnungen am Wahlkuvert sind verboten.
Was tun, wenn ich falsch angekreuzt habe?
Hat man sein Kreuz an der falschen Stelle gemacht, etwa aus Nervosität oder weil man es sich doch noch anders überlegt hat, darf man sich beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen. Der alte muss von der Wahlbehörde zerrissen und mitgenommen werden.
Kommentare