Nach Razzia: Treuhänder belastet Investor Tojner schwer

Nach Razzia: Treuhänder belastet Investor Tojner schwer
Auslöser der Ermittlungen sind drei Anzeigen vom burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Immobilien-Investor Tojner bestreitet die Vorwürfe als substanzlos.

In diesem Leben werden der Industrielle und Immobilieninvestor Michael Tojner und der burgenländische Landeshaupt Hans Peter Doskozil keine Freunde mehr – trotz ihres gemeinsamen Faibles für den Fußballklub Rapid. Drei Strafanzeigen hat das Land Burgenland gegen Tojner schon eingebracht: wegen des Verdachts des Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf der drei gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gesfö, Riedenhof und Pannonia.

Razzia in der Konzernzentrale des Investors Tojner

Dutzende Verdächtige

Gestern, Dienstag, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Basis dieser Anzeigen mit Beamten des Bundeskriminalamts eine umfangreiche Razzia unter anderem in Tojners Konzernzentrale in der Wiener Mariahilfer Straße durchgeführt. Tojners Anwälten wurde dazu ein 40 Seiten starker Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegt. Neben Tojner werden darin rund zwei Dutzend Personen als Verdächtige in dem Fall angeführt.

Mastermind Tojner?

Der Kernvorwurf: Mastermind Michael Tojner soll sich mit Hilfe von verschiedenen Treuhändern und angeblichen Strohmännern die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gesfö, Riedenhof und Pannonia unter den Nagel gerissen und ganz bewusst auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit abgezielt haben, um später mit dem Verkauf hunderter Sozialwohnungen hohe Gewinne einzustreichen.

Land geschädigt?

Das Land Burgenland behauptet, dabei um Abschlagzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe geschädigt worden zu sein. Diese seien mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit fällig geworden.

Ein Beispiel: So soll eine Gesfö-Liegenschaft in Wien-Wieden um 2,849 Millionen Euro an ein Gesellschaft Tojners verkauft worden sein, obwohl der Verkehrswert dieser Liegenschaft laut einem Gutachten auf 5,22 Millionen Euro geschätzt wird.

Außerdem soll eine Gesfö-Liegenschaft in Wien-Döbling um 2,6 Millionen Euro an eine Gesellschaft Tojners verkauft, aber um 11,119 Millionen Euro weiterverkauft worden sein.

Verdacht Abgabenhinterziehung

Die WKStA nennt dazu in ihrer Hausdurchsuchungsanordnung seitenweise Beispiele. Neu ist dabei, dass die Staatsanwaltschaft nun gegen Tojner und weitere Personen auch wegen des Verdachts des Abgabenhinterziehung ermittelt.

Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren tatsächlich belegen lassen, dann könnten am Ende die „Jahressteuererklärungen“ Tojners bezüglich der Gewinnausschüttungen und der zu zahlenden Kapitalertragssteuer womöglich nicht stimmen.

Rolle des Treuhänders

Die WKStA stützt sich in ihren Ermittlungen vor allem auf die drei Doskozil-Anzeigen, aber auch auf die Aussagen des Treuhänders Martin P. Dieser hat bei der WKStA unter anderem erklärt, bei zwei Gesellschaften für Tojner als Treuhänder aufgetreten zu sein.

Tojner habe ihm das für die Gründung dieser Gesellschaften erforderliche Stammkapital zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Durchsuchungsanordnung. „Durch entsprechende Vertragsgestaltungen sei es Tojner möglich, die in seinem Auftrag und für seine Rechnung gehaltenen Gesellschaftsanteile jederzeit unentgeltlich zu übernehmen.“

Er, der Treuhänder, habe in den Gesellschaften keine eigenen Entscheidungen getroffen. „Die Geschäftsführung sei durch die Wertinvest Beteiligungsverwaltung erfolgt, die im wirtschaftlichen Eigentum von Michael Tojner stehe“, sagte P. gegenüber der Justiz.

Vorwürfe bestritten

Tojner und die anderen Verdächtigen bestreiten alle Vorwürfe vehement. „Sämtliche erhobenen Anschuldigungen sind substanzlos. Das Unternehmen und alle Organe kooperieren voll mit den Behörden, um die Vorwürfe so schnell wie möglich aufzuklären“, kontert Tojners Anwältin Stephanie Liebenwein.

Und Anwalt Karl Liebenwein ergänzt: „Von Untreue kann überhaupt keine Rede sein. Sollte es zu allfälligen Verstößen gegen das Wohngemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gekommen sein, löst das möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche aus, aber stellt keinesfalls den Tatbestand der Untreue dar.“

Keine Akteneinsicht

Liebenwein legt auch Wert auf die Feststellung, dass die von der WKStA angeführten Vorwürfe für die Verteidiger derzeit noch nicht nachvollzogen werden können, weil bisher keine entsprechende Akteneinsicht gewährt wurde.“ Oder anders gesagt: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat diese Aktenteile derzeit von der Akteneinsicht ausgenommen.

Kommentare