Freispruch für Vater von Leon nun auch rechtskräftig

Freispruch für Vater von Leon nun auch rechtskräftig
Der 39-Jährige wurde am Donnerstagabend von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

Auf freiem Fuß konnte Florian A. nach drei Verhandlungstagen am Donnerstagabend das Landesgericht Innsbruck verlassen. Alle acht Geschworenen hatten in dem Mordprozess gegen den 39-Jährigen die entscheidende Frage des Richters mit Nein beantwortet.

Sie waren sich einig, dass der Deutsche seinen behinderten Sohn Leon am 28. August 2022 nicht in St. Johann in Tirol in die Kitzbühler Ache geworfen und so vorsätzlich getötet wurde. Der Angeklagte, seine Ehefrau und etliche anwesende Angehörige brachen in Tränen der Erleichterung aus.

Nun steht auch fest: Der Freispruch ist auch rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag mitteilte. Der Ankläger in dem Fall hatte nach dem Spruch zunächst keine Erklärung abgegeben. Florian A. ist somit offiziell ein freier, unschuldiger Mann.

17 Monate lang hatte der Vater von Leon in Untersuchungshaft verbracht. Zwei Strafverteidiger hatten sich mithilfe etlicher Gutachter darum bemüht, die auf Indizien beruhende Beweiskette der Anklage zu erschüttern. Und waren damit erfolgreich.

Das Urteil des Schwurgerichts sei „klar“ ausgefallen, erklärte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr, warum keine Rechtsmittel eingelegt werden. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). 

An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit „nichts zu rütteln“. Die Verteidiger des 39-jährigen Deutschen seien bereits informiert.

Mayr verteidigte sich indes gegenüber dem von der Verteidigung erhobenen Vorwurfs einer zu langen Untersuchungshaft: „Das ist zurückzuweisen, die Untersuchungshaft wurde verhängt aufgrund eines dringenden Tatverdachts“, sagte Mayr dem ORF Tirol. 

Unschuldsvermutung keine leere Floskel

Das sei durch mehrere Instanzen bis hin zum OGH bestätigt worden. „Der dringende Tatverdacht lag also vor. Aber auch wenn jemand in der Untersuchungshaft ist, gilt die Unschuldsvermutung und dass das nicht nur eine leere Floskel ist, zeigt eben nun dieses Geschworenenverfahren“, schlussfolgerte Mayr.

Strafverteidiger Albert Heiss, der den 39-Jährigen gemeinsam mit Mathias Kapferer vertreten hatte, bezeichnete den Rechtsmittelverzicht durch die Staatsanwaltschaft indes gegenüber der APA als „erwartbar“. 

Ein zivilrechtliches Vorgehen, wie am Vortag unmittelbar nach Prozessende von ihm ins Spiel gebracht, sei nach wie vor offen. Ein solches würde sich gegen die Republik richten und könnte sich auf Fehler vom Ermittlern bzw. der Kriminalpolizei stützen, die eine falsche Beurteilung der Sachlage nach sich gezogen hätten.

Kapferer hatte am Vortag von einer „persönlichen Fehde von Ermittlern“ gegen seinen Mandanten gesprochen. Heiss hatte mit diesem seit Prozessende indes noch keinen Kontakt - der Mann benötige Zeit, das Erlebte und insbesondere die eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft zu verarbeiten. Man werde sich voraussichtlich kommende Woche zusammensetzen und über das weitere Vorgehen beraten.

Anträge auf Haftentschädigung

Jedenfalls werde man Anträge auf Haftentschädigung sowie Verteidigerkostenersatz stellen - auch wenn die zu erwartenden Summen die entstandenen Kosten nur zu einem „Bruchteil“ abdecken würden. 

Das gesamte Verfahren und die dreitägige Verhandlung seien auch für die Verteidiger eine „enorme Belastung“ gewesen, betonte Heiss: „Ich muss mich jetzt einmal erholen und gehe in die Natur.“

Weitere Ermittlungen?

Katja Tersch, Leiterin des Tiroler Landeskriminalamts (LKA), hielt indes auf APA-Anfrage eine Wiederaufnahme der Ermittlungen für möglich: „Wenn es etwas Neues gibt.“ Der Stand, der am Donnerstag verhandelt worden war, sei indes der aktuelle Ermittlungsstand gewesen. Weitere Schritte würden jedenfalls in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgen.

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