Mit zwei Messern auf Ehefrau eingestochen: Mann bestreitet Tötungsabsicht

Banker verspielte 500.000 Euro, Prozess am Wiener Landesgericht
Frau überlebte nur durch Glück. 52-jähriger zu 18 Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Gebetsmühlenartig rezitierte der Angeklagte am Wiener Landesgericht am Mittwoch seinen Text: „Es tut mir leid. Entschuldigung. Ich habe nie die Absicht gehabt, meine Frau zu töten.“ Der 52-jährige Afghane stand wegen versuchten Mordes an seiner gleichaltrigen Ehefrau am 10. Jänner dieses Jahres vor dem Schwurgericht.

Mehrfache Drohungen

An den Tathergang, der ihm so leidtut, wollte er sich nicht erinnern, auch auf mehrmaliges Nachfragen des Richters nicht. Er hatte in der gemeinsamen Wohnung in Favoriten nach einem Streit auf seine Ehepartnerin eingestochen. Schon öfters habe der Mann laut Anklage seiner Frau und ihren Kindern gedroht, ihnen die Halsschlagader zu durchschneiden. Zum Streit führte die Entdeckung eines Fotos einer nackten Frau auf dem Handy des Angeklagten durch die Ehefrau. Daraufhin wurde sie wütend und warf eine Thermokanne nach ihm. Sie beschimpfte ihn und seine Familie. Dadurch fühlte er sich so sehr in seiner Ehre verletzt, dass er zum Messer griff. Das Opfer hatte das nicht mitbekommen und merkte plötzlich, dass er ihr in den Hals stach.

Sie floh ins ins Treppenhaus und er folgte  ihr mit einem anderen, größeren Messer und traf sie mehrmals, wie sich das Opfer erinnert. Wie oft er auf sie einstach, weiß sie nicht mehr. Jedenfalls habe er versucht, sie an den Beinen zu treffen, nicht aber zu töten. Sie schrie und bat ihn, aufzuhören. Ein Nachbar wurde dadurch auf die Tat aufmerksam und versuchte, dem Angeklagten das Messer zu entwinden. Als ihm das nicht gelang, zog er das Opfer an den Beinen in Sicherheit und rief den Rettungsdienst.

Eine Stunde nach der Tat stellte sich der Ehemann bei der Polizei. Nach eigenen Aussagen habe er durch die Stadt geirrt und versucht, Hilfe für seine Frau zu holen. Sein Handy habe er nicht benutzten können, weil seine Frau es ihm weggenommen hatte. Auf die Frage, warum er nicht einfach den Nachbarn gefragt habe, antwortete der Angeklagte ausweichend: " Ich habe versucht jeden anzusprechen, Autos - aber niemand hat angehalten." 

Viele Entschuldigungen

Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte weiter bei den Anwesenden – seine Ehefrau war zu dem Zeitpunkt nicht im Raum: „Es tut mir leid, ich habe sie verletzt.“ Das gerichtsmedizinische Gutachten zeigt, in welchem Ausmaß: Ein Einstich ging knapp an der Halsschlagader vorbei, zwei Stichverletzungen im Brustbereich trafen nur durch Glück nicht das Herz; dazu kommen schwerwiegende Abwehrverletzungen an Armen und Händen, die das Opfer bis heute einschränken. Sie stellte Schadenersatz- und Schmerzengeld-Forderung in Höhe von insgesamt 35.000 Euro.

Er gibt zu: „Ich war nie ein guter Ehemann.“ Schon früher gab es Strafverfahren gegen ihn wegen Nötigung, und Sachbeschädigung – damals wurde er im Zweifel freigesprochen.

Urteil

Am späten Nachmittag wurde der Mann zu 18 Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. In der Urteilsbegründung verwies der vorsitzende Richter auf die brutale Vorgangsweise, die bei der Strafbemessung erschwerend ins Gewicht gefallen sei. Die Frau habe nur aufgrund mehrerer glücklicher Umstände überlebt. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und dass er sich eine Stunde nach der Tat selbst der Polizei gestellt hatte.

Nach Rücksprache mit Verteidigerin Alexia Stuefer nahm der Mann Bedenkzeit. Staatsanwältin Julia Koffler-Pock fiel die Strafe zu milde aus. Sie meldete Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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