Corona-Demo: Jennifer Klauninger wegen Angriffs auf Beamten angeklagt

Corona-Demo: Jennifer Klauninger wegen Angriffs auf Beamten angeklagt
Mehrmals soll die Demonstrantin gegen die Brust des Beamten geschlagen haben. Ein Urteil ist noch ausständig.

Von Sarah Prankl

Drei Mal soll die bekannte Corona-Maßnahmen-Gegnerin Jennifer Klauninger dem Polizisten bei einer Demonstration im Dezember 2021 gegen die Brust geschlagen haben. Sie ist eine der bekanntesten Organisatorinnen der Demos seit Beginn der Pandemie, heute musste sie sich für den Vorwurf des tätlichen Angriffs vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verantworten. 

Protest vor Bundeskanzleramt

Es war damals eine der wöchentlichen Demos im Zuge des Herbst-Lockdowns, die am Heldenplatz starteten. Zu der Auseinandersetzung soll es dann vor dem Bundeskanzleramt gekommen sein.

Ein Teil der Demonstrierenden wollte dort nur ihren Protest gegenüber der Regierung kundtun, wie Klauninger beteuerte. Parolen wie "Mücke muss raus" wurden laut gerufen, gemeint ist damit Wolfgang Mückstein, der zu diesem Zeitpunkt Gesundheitsminister (Grüne) war.

Am Boden fixiert

Einige der Teilnehmenden hätten allerdings Probleme mit der Polizei bekommen. Klauninger hätte laut ihrer Aussage versucht, die Lage zu beruhigen und sei ohne eine aktive Handlung ihrerseits dann von den Beamten aus der Menge gefischt und am Boden fixiert worden. Im Gerichtssaal bekennt sie sich unschuldig: "Ich greife Polizisten sowieso nicht an."

Der betroffene Polizist bekräftigte im Gericht allerdings die Schläge gegen ihn. Die Beamten hätten zuvor bereits den Befehl für eine Sperrkette erhalten, langsam soll sich diese dann in Richtung der Demonstrierenden bewegt haben. Die Angeklagte hätte den Anweisungen allerdings nicht Folge geleistet und versucht, sich einzumischen. Deswegen wurde sie dann fixiert.

Beweis-Video wurde gelöscht

Erschwert wurde die Verhandlung vor allem durch das nicht vorhandene Videomaterial. Von Zeugen aufgenommene Handyvideos der Demonstration wurden zwar im Gerichtssaal abgespielt, der exakte Tatvorhergang war darauf allerdings nicht zu sehen.

Die Polizei hatte am Tag der Demonstration Beamte im Dienst, die extra für den Zweck der digitalen Beweismittelaufnahme mittels Videos vor Ort waren. Laut der Aussage eines Polizisten wurde sogar ein Video angefertigt, das die Auseinandersetzung zwischen der Angeklagten und der Polizei zeigte. Das Video sei allerdings gelöscht worden: Es war Teil einer bereits abgeschlossenen Verhandlung und wurde deshalb nach Verfahrensende vernichtet.

Urteil noch ausständig

Die Mutmaßung des verteidigenden Anwalts, dass das Video nur deswegen gelöscht wurde, weil keine Straftat darauf zu sehen war, verneinte der verantwortliche Polizist. In der niedergeschriebenen Analyse des Videos sei der Vorfall ebenfalls festgehalten.

Der verteidigende Anwalt bestand zudem auf die Vernehmung aller vermerkten Zeugen. Ein Zeuge konnte aufgrund einer Covid-19-Infektion jedoch nicht erscheinen, die Verhandlung musste vertagt werden. Ein Urteil ist noch ausständig.

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