Mit der Pistole in die Uni: "Warum die Hysterie?"

Die Unis verstärken seit dem Vorfall die Sicherheitsmaßnahmen
Prozess. Student zu 8 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ins Gericht kam er mit einem Messer. Der 39-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Dutzende Journalisten scharen sich um ihn, als er im Landesgericht für Strafsachen in Wien erscheint. „Warum ist da so eine Hysterie?“, fragt er. Und gibt Interviews.

Der Physikstudent war am 16. Oktober mit einer Pistole in einem Hörsaal der Uni Wien gesessen. Ein Security setzte ihn an die frische Luft. Am nächsten Tag tauchte er mit einem Messer wieder auf.

„Ich hatte die Waffe aus physiotherapeutischen Gründen“, erklärt er Richterin Claudia Bandion-Ortner. „Ich habe vor Jahren eine Vergiftung erlitten, seither habe ich Probleme mit den Händen. Das Schießen ist gut als Geschicklichkeitsübung.“ Und auch für die Konzentration wollte er das Schießen lernen.

Diese Angaben verblüffen. Vor der Polizei hatte der Niederösterreicher erklärt, er hätte die Waffe dabei gehabt, um sich zu schützen. „Das hab’ ich im Affekt gesagt.“ Denn eigentlich wollte er schießen gehen. „Aber es ist immer etwas dazwischen gekommen.“

Zwei, drei Tage lang führte er die geladene Pistole mit sich. „Damit sie mir niemand stehlen kann“, erklärt er. Aus heutiger Sicht sei das aber auch für ihn „nicht mehr nachvollziehbar.“

Und der Mann erklärt, wie unkompliziert es war, überhaupt eine Waffe zu bekommen. „Der psychologische Test war einfach. Der Psychologe hat nicht einmal versucht, mich zu provozieren.“ Und dann sei es schlicht ein Missverständnis gewesen: Er war im Besitz eines Waffenführerscheins. „Da war für mich klar, dass ich die Waffe mitführen darf.“

Darf er nicht. Dazu hätte er einen Waffenpass gebraucht.

Der Mann war übrigens auch bewaffnet zu Gericht gekommen. Bei der Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich musste er ein mitgebrachtes Taschenmesser und eine Würgekette abgeben.

Die Richterin hat ein „ungutes Gefühl“, wie sie sagt. „Ich glaube, Sie haben schon Probleme.“ Sie verurteilt den Studenten zu acht Monaten bedingt; nicht rechtskräftig. Und sie erteilt ihm die Weisung, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.

Ein zweites Ermittlungsverfahren gegen den Mann läuft aktuell. Er soll auf Twitter gegen Muslime gehetzt haben. „Da wurde ich gehackt“, sagte er. „Ich kenne mich ja gar nicht aus.“

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