Wie die umfangreichen Ermittlungen der Landeskriminalämter NÖ und Wien ergaben, hat keine der Banken auch nur das Geringste von den monatelangen Vorbereitungen in den Filialen mitbekommen. Die Tätergruppe konnte seit August mehr als 40-mal unbehelligt zum Auskundschaften und Manipulieren in die Saferäume eindringen. „Das drängt natürlich die Frage nach der Haftung der Banken auf, wenn ein vermeintlich sicheres Schließfachsystem derart umgangen wird“, sagt Opferanwalt Wolfgang Haslinger, der mit der Plattform für kollektiven Rechtsschutz „COBIN Claims“ Opfer vertritt.
Was Klosterneuburg anbelangt, konnte bisher nur das Videomaterial rückwirkend bis zum 13. August ausgewertet werden. Das Skimming-Tool am Kartenlesegerät, mit dem die Zugangsdaten vom Magnetstreifen kopiert wurden, hatten die Verbrecher bereits davor installiert. Zwischen dem 3. Oktober und der Tat am 13. November wurde der Saferaum der Bank von den Gangstern insgesamt 22-mal betreten.
Minutiös ist geklärt, wie die Kriminellen in der Raika Mödling vorgingen. Die Überwachungskamera filmte einen der Täter, wie er am 24. Oktober um 17.35 Uhr das Skimming-Modul in das Kartenlesegerät vor dem Saferaum steckt und einen Tag später um 16.54 Uhr wieder entfernt. Bereits um 19.55 Uhr kehrt dieser Täter in die Bank zurück, steckte eine weiße Karte in das Lesegerät, öffnete anschließend die Türe in den Saferaum und verließ diesen sofort darauf wieder. Offensichtlich diente dies nur dazu, zu testen, ob sich die Eingangstür zum Saferaum öffnen lässt, heißt es im Ermittlungsbericht.
In den darauffolgenden Tagen kamen die vermummten Täter achtmal wieder – das erste Mal, um eine Karte für den Zutritt in den Saferaum zu duplizieren und in den folgenden Tagen, um bei den Zutritten das Skimmingmodul bei der Ausgabeeinheit der Schließfächer zu montieren, so die Ermittler.
Dass die Gangster im Saferaum handwerklich aktiv wurden, bemerkte in der Bank niemand. Sie entfernten einen Lichtspot aus der Zwischendecke und montierten in dem Loch eine Kamera, die genau auf das Display der Safeanlage gerichtet war. Damit wurden die Kunden bei der Eingabe ihrer PIN-Codes gefilmt.
Laut Polizeibericht besteht kein Zusammenhang zwischen dem Coup und einem großen Hackerangriff auf die schwedische Firma Gunnebo, dem Hersteller der Safeanlagen im heurigen August. Die Vorgangsweise erfordert keinerlei Kundendaten von Gunnebo, so die Polizei. Dafür spricht auch, dass beim Schließfach-Coup Kunden betroffen waren, die erst nach dem Hackerangriff einen Banksafe mieteten.
Klagen gegen Banken
Was den Millionenschaden anbelangt, gehen erste geschädigte Kunden bereits mit Klagen gegen eines der Institute vor. Sie werden diesbezüglich vom Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt. In anderen Fällen laufen aktuell mit den Bankinstituten Verhandlungen um Kulanzlösungen, erklärt Opferanwalt Haslinger. Einigen Kunden wurde bereits angeboten, einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Haslinger und sein Mödlinger Kollege Johannes Schriefl, der ebenfalls zahlreiche geschädigte Kunden vertritt, empfehlen jeden Fall einzeln prüfen zu lassen. Sie sehen auf Grund von „groben Sicherheitslücken“ die Banken in der Pflicht. „Sollte die Haftung abgelehnt werden, werde ich meinem Mandanten die unmittelbare Klagsführung empfehlen“, so Schriefl.
Versichert sind die Safes nur auf 3.000 bis 4.000 Euro, allerdings nur gegen Umwelteinflüsse und nicht gegen Einbruch.
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