Bangen um das Schließfach-Vermögen nach Millionencoup

Die Aufenthaltsdauer im Saferaum ist auf maximal 20 Minuten beschränkt. Aus Sicherheitsgründen wird nach dieser Zeit ein Alarm aktiviert und ihr Safefach automatisch verschlossen. Dieser Hinweise klebt im Saferaum der Raiffeisen Regionalbank in Mödling. Wie es die Täter geschafft haben, am 13. November ganze drei Stunden und vier Minuten Kundenschließfächer zu räumen ohne dabei den Alarm auszulösen, sind Ermittler des nö. Landeskriminalamts und IT-Experten gerade dabei zu klären. Die Kriminellen schlugen unbehelligt von 20.07 Uhr bis 23.11 Uhr nicht nur in Mödling zu, sondern etwa im gleichen Zeitraum auch in der automatischen Safeanlage der Bank Austria in Klosterneuburg und in der Raiffeisenlandesbank in der Muthgasse in Wien-Döbling.
Die Kamerabilder zeigen, wie jeweils zwei Personen voll bepackt mit schweren Taschen und Rucksäcken nach den Coups das Weite suchen. Sie dürften reiche Beute gemacht haben. Noch steht die exakte Schadenssumme nicht fest, die Polizei geht aber von einem „Millionencoup“ aus.

Zwei der Verdächtigen am Tatort in der Bank in Mödling
Feuer und Wasser
Seit dem Vorfall stellt sich für viele Geschädigte die Frage nach der Haftung. Denn in der Regel sind die Bankschließfächer, je nach Institut, nur bis zu einer Höhe von 3.000 bis 4.000 Euro versichert. In einigen Fällen überhaupt nur gegen Einflüsse wie Feuer und Wasser, allerdings nicht gegen Diebstahl. „Wozu dann überhaupt ein Schließfach, wenn die Bank bei Diebstahl de facto gar nicht haftet?“, fragt der Obmann der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims, Oliver Jaindl. Viele Kunden ziehen gerade deshalb einen Safe dem Tresor in den eigenen vier Wänden vor, weil sie ihr Erspartes in der Bank in größerer Sicherheit wiegen.
Der vorsitzende Rechtsanwalt der Plattform, Wolfgang Haslinger, hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Schließfach-Vergaben geprüft und ist der Meinung, dass diese teils sittenwidrig sind. „Nach bisheriger Judikatur könnten Banken für Schäden der Kunden haften“, so Haslinger. Betroffene können sich für eine kostenlose Beratung an den Verein wenden. Auch der Verbraucherschutzverein (VSV) ist bereits aktiv geworden.
Der Mödlinger Rechtsanwalt Johannes Stephan Schriefl vertritt mittlerweile vier Geschädigte des spektakulären Schließfach-Coups. Auch für ihn ist die Haftungsfrage undurchsichtig. „Meine Klienten haben teils unterschiedliche Zusatzversicherungen für ihr Schließfach bei der Bank abgeschlossen. In einem Fall sogar bis zu einem Wert von 300.000 Euro“, so der Jurist. Allerdings werde im Fall eines Rechtsstreits eine lückenlose Dokumentation des genauen Inhalts notwendig sein. „Einer meiner Klienten hat penibel Buch geführt. Der andere hat seine Sparbücher bei der Bank aufgelöst und das abgezogene Vermögen in das Schließfach gelegt“, sagt Schriefl.

Anwalt Johannes Stephan Schriefl vertritt Geschädigte
Sicherheitslücken
Ganz klar sieht der Jurist die Bank in Sachen Haftung in der Pflicht, wenn die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend waren und dadurch der Diebstahl ermöglicht wurde.
Derzeit gehen die Ermittler Indizien nach, wonach die mindestens sechs Täter für die nächtliche Aktion aus dem Ausland anreisten und danach schnell wieder verschwanden. In den Nachbarländern wie der Schweiz oder Deutschland ist der Modus Operandi nicht neu. Im Frühjahr 2018 plünderte eine Bande auf dieselbe Art und Weise 22 Schließfächer eines Instituts in Basel. Einer wohlhabenden Kundin wurden dabei 2,1 Millionen Schweizer Franken (ca. 1,9 Mio. €) aus dem Safe entwendet.
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