Bankschließfächer: Verbraucherschutzverein will Haftungsfrage klären

Bankschließfächer: Verbraucherschutzverein will Haftungsfrage klären
Obmann Kolba: Geldinstitute müssen für Funktionsfähigkeit technischer Systeme geradestehen.

Im Fall der illegal geleerten Schließfächer von insgesamt drei Banken in Niederösterreich und Wien hat der Verbraucherschutzverein (VSV) am Samstag eine Klärung der Haftungsfrage gefordert. Obmann Peter Kolba betonte in einer Aussendung, dass für die Funktionsfähigkeit technischer Systeme bei Selbstbedienungs-Safes das jeweilige Geldinstitut geradestehen müsse. An den Verein für Konsumenteninformation (VKI) richtete er den Appell, Verbandsklage einzubringen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken werde die Haftung für Einlagen in die Depots auf einen Betrag von 3.000 bis 4.000 Euro beschränkt. Volle Haftung bestehe nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Bereich des Geldinstituts. "Das ist ein altes Thema, das bei Zahlungskarten inzwischen gesetzlich gelöst ist und wo - wenn der Kunde nicht grob fahrlässig war - seine Haftung mit 50 Euro begrenzt ist. Doch das gilt nicht für Safe-Anlagen", betonte Kolba. Auch in diesem Bereich müsse aus seiner Sicht bei Funktionsproblemen technischer Art die Bank haften, "die das System einsetzt und damit Umsatz generiert".

Der VSV werde den Geschädigten helfen, ihre Rechte wahrzunehmen. Darüber hinaus trat Kolba für eine Legitimation zur Verbandsklage für unabhängige Organisationen wie den Verbraucherschutzverein ein. Aktuell gelten die Sozialpartner sowie der VKI als berechtigt.

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