Menschenrechtsgerichtshof kritisiert Klagenfurter Prozess

Menschenrechtsgerichtshof kritisiert Klagenfurter Prozess
Nach Mordversuch verurteilte Pensionistin starb in Haft. Warum das Verfahren in Österreich bereits abgeschlossen ist.

2018 ist eine damals 77-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann verurteilt worden, sie starb vor einem Jahr in Haft. Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass in ihrem Fall das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei, teilte ihr Anwalt Alexander Todor-Kostic mit. Nach zwei sich widersprechenden psychiatrischen Gutachten hätte noch ein drittes erstellt werden müssen, fasste dieser zusammen.

Keine direkte Wirkung

In Österreich war das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. "Selbstverständlich wird der OGH diese Entscheidung im Detail analysieren und beachten", sagte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Montag zur APA. Generell würden in Österreich Verfahren aber enden, wenn jemand stirbt. "So eine Situation ist äußerst ungewöhnlich." Würde die Frau noch leben, würde der OGH veranlassen, dass das Verfahren neu durchgeführt wird, erklärte Kirchbacher. Eine direkte, sofortige Wirkung hätte die Entscheidung des EGMR in Strassburg aber nicht.

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