Baby in NÖ lebensbedrohlich verletzt: Vater in U-Haft

Baby in NÖ lebensbedrohlich verletzt: Vater in U-Haft
Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen beide Eltern läuft. Ein Monat alter Säugling erlitt Frakturen der Unterschenkel sowie eine Gehirnblutung.

Nach der möglichen Misshandlung eines Babys aus dem Bezirk Tulln ist die Untersuchungshaft über den 21-jährigen Vater verhängt worden. Als Haftgrund sei Tatbegehungsgefahr angenommen worden, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Montag zur APA. Ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung läuft gegen beide Eltern des einen Monat alten Säuglings. Die 20-jährige Mutter wurde auf freiem Fuß angezeigt.

U-Haft bis 28. November

Dass der 21-Jährige in Haft ist und dessen Partnerin nicht, begründete Bien damit, dass "die Verdachtslage dringender gegen den Vater als gegen die Mutter" sei. Generell seien die Ermittlungen noch im Anfangsstadium. Befristet ist die über den Beschuldigten verhängte Untersuchungshaft vorerst bis zum 28. November.

Das Baby war am Freitag in das Landesklinikum Tulln gebracht worden. Spitalsmitarbeiter erstatteten Anzeige, Vater und Mutter wurden vorerst in Gewahrsam genommen. Aufgrund der zunächst lebensbedrohlichen Verletzungen wurde der Säugling per Notarzthubschrauber in das AKH nach Wien geflogen und dort intensivmedizinisch behandelt.

Dauerfolgen nicht ausgeschlossen

Festgestellt wurden bei dem Baby unter anderem Frakturen beider Unterschenkel sowie eine Gehirnblutung - ausgelöst vermutlich durch äußere Gewalteinwirkung. Der Gesundheitszustand des Säuglings stabilisierte sich am Wochenende. Schwere Dauerfolgen konnten allerdings noch nicht beurteilt oder ausgeschlossen werden.

Die Obsorge des Kindes wurde den Eltern durch die Bezirkshauptmannschaft Tulln entzogen. Der 21-Jährige gab bei der Einvernahme an, dass er beim Hantieren mit dem Säugling "zu forsch agierte".

Kinder-und Jugendhilfe hatte Kontakt

Von der Kinder- und Jugendhilfe hieß es am Montag auf Anfrage, dass es Kontakt mit der Familie gegeben habe. Aus Datenschutzgründen könnten allerdings keine weiteren Angaben gemacht werden, wurde betont. Die Obsorge des Kindes wurde den Eltern durch die Bezirkshauptmannschaft Tulln jedenfalls nunmehr entzogen.

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