Mehrere Anklagen wegen gefälschter Coronatests in der Steiermark

Mehrere Anklagen wegen gefälschter Coronatests in der Steiermark
Verdächtiger wollte sich mit falschem positiven Test Absonderungsbescheid erschleichen.

Die Grazer Staatsanwaltschaft hat in letzter Zeit immer wieder mit offensichtlich gefälschten Coronatests zu tun. In einigen Fällen wurde bereits Anklage wegen Urkundenfälschung oder Fälschung von Beweismitteln erhoben. Zahlreiche weitere Fälle werden noch geprüft, erklärte Christian Kroschl, Sprecher der Anklagebehörde, auf APA-Anfrage. Ein Mann soll sogar versucht haben, mittels falschem positiven Test einen Absonderungsbescheid zu bekommen.

Die Fälle, in denen bereits Anklage erhoben wurde, beziehen sich auf gefälschte negative Tests "zur Einreise am Grenzübergang, Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen und ähnlichem", erklärte Kroschl. Einige Fälle werden derzeit noch untersucht, andere wurden bereits an die zuständigen Bezirksgerichte weitergeleitet.

Positiver Test gefälscht

Die Stadt Graz hat einen Fall angezeigt, bei dem ein Verdächtiger mehrfach gegenüber Mitarbeitern des Gesundheitsamtes behauptet haben soll, an einem bestimmten Datum positiv getestet worden zu sein, jedoch nie eine Rückmeldung oder einen Bescheid erhalten zu haben. Er forderte diesen Bescheid beim Gesundheitsamt ein, weil er mehr als zwei Wochen von der Arbeit zu Hause geblieben war.

"Der vom Beschuldigten vorgelegte positive Antigen-Test scheint jedoch gefälscht zu sein. Die Polizei wurde von der Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt. Geprüft wird auch ein betrügerisches Handeln, etwa gegenüber dem Arbeitgeber, wegen erfolgter Entgeltfortzahlung trotz Abwesenheit", erläuterte der Staatsanwalt.

Offen sei auch noch ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Ergebnisprotokolls eines durchgeführten Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, bei dem vermutlich nachträglich elektronisch das Datum der Probenentnahme verändert wurde. Das Protokoll wurde bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang vorgewiesen und sollte laut Kroschl dokumentieren, dass sich der Inhaber einem nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Test mit negativem Testergebnis unterzogen hat.

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