Renommierter Mediziner gesteht Sterbehilfe: "Ja, ich habe es getan"
Martin Salzer war angesehener orthopädischer Chirurg und international bekannter Spezialist für Knochentumore. Er hat die Hainburger Au besetzt. Er hat Hilfsprojekte in Afrika und in Bosnien gestartet. Er hat das Goldene Verdienstkreuz der Republik Österreich. Und Martin Salzer hat Sterbehilfe geleistet – mit Beihilfe zum Suizid.
Sein Berufsleben lang hat sich der Mediziner für ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben eingesetzt. Gerade, weil manche Schwerkranken um Sterbehilfe bitten. Jetzt – mit 89 Jahren – hat er sich entschlossen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen.
„Ja, ich habe das einmal getan. Vor Jahren.“ Er erzählt von einer Patientin, einer „sehr intelligenten jüdischen Dame. Sie kämpfte gegen die Nazis im Widerstand, war Atheistin, Kommunistin und später Sozialistin“.
Und sie hatte Brustkrebs mit Knochenmetastasen.
„Wir haben sie acht Mal aufgenommen, sie hat wiederholt Chemotherapien bekommen.“ Die Intervalle ihrer Spitalsbesuche wurden zunehmend kürzer. „Beim letzten Mal hat sie gefragt: „‚Wenn ich nicht mehr weiterkann, darf ich kommen?‘ Und ich habe ihr zugesagt.“ Es gab eine „psychosoziale Sitzung“ mit Medizinern, Theologen, Psychotherapeuten. „Es gab zweifelnde, aber keine ablehnenden Stimmen.“
Infusion
Der Wille der Patientin wurde erfüllt: Die Schwester habe die Infusion gelegt, der Oberarzt die tödliche Medizin aufgezogen, Salzer selbst die Infusion gesetzt. „Wir haben uns mit sehr vielen Tränen verabschiedet.“ Die Patientin habe den Schalter umgelegt. „Und sie ist glücklich lächelnd eingeschlafen.“
Damit hat er sich damals strafbar gemacht – heute ist es mittlerweile verjährt. Anders als in Deutschland ist in Österreich nicht nur die „Tötung auf Verlangen“ kriminell. Auch wer andere beim Suizid unterstützt, muss mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen.
Verboten
In Österreich ist die „Mitwirkung am Selbstmord“ verboten und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 78 des Strafgesetzbuches).
Ebenfalls – mit demselben Strafmaß – verboten ist „Tötung auf Verlangen (§ 77 des StGB)
Erlaubt
Gestattet ist die passive Sterbehilfe. Hier werden lebenserhaltende medizinische Maßnahmen nicht eingeleitet, abgebrochen oder nicht fortgeführt, besonders dann, wenn eine Patientenverfügung existiert.
Ebenfalls erlaubt sind schmerzstillende Medikamente, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verringern können. Hier spricht man von indirekter Sterbehilfe
„Ich sehe das als massive Einschränkung der persönlichen Freiheit.“ Und in Einzelfällen werde das trotz der drohenden Strafen durchgeführt, sagt Salzer.
Entscheidung am Höchstgericht
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte demnächst eine Entscheidung zu dem heiklen Thema Sterbehilfe treffen. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der „Tötung auf Verlangen“ und der „Mitwirkung am Selbstmord“ kippen. Die Beratungen darüber haben im Juli begonnen.
In ihren Fragen konzentrieren sich die Richter vor allem auf zweitere Bestimmung – also auf das Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“. Entscheiden müssen die Richter auch darüber, ob sich Personen strafbar machen, die eine Reise zu einer ausländischen Sterbehilfe-Organisation organisieren.
Hinterfragt wird vom Verfassungsgerichtshof ebenso, ob Hilfeleistung beim Suizid anders zu beurteilen wäre als die ebenfalls mit demselben Strafrahmen bedrohte „Verleitung“ zum Selbstmord.
Geht es nach Salzer, sollte Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar sein. Den letzten Schritt, also das Beenden des eigenen Lebens, sollten stets die Betroffenen – im vollen Bewusstsein – selbst setzen. „Die besagte Frau hat gewusst, was auf sie zukommt“, sagt er.
Und daher hält er genau gar nichts von der, wie er meint – durchaus auch auftretenden – Praxis, schwerst kranke, komatöse Menschen „hinüberschlafen“ zu lassen. Er kenne einen Fall, da hat ein Mediziner seiner schwer kranken Mutter ein tödliches Mittel gespritzt. „Wenn es kein Einverständnis gibt, ist das Mord aus Humanität, aber es ist Mord.“
Wittgensteins Neffe und Klimaaktivist
„Wir Jungen“, pflegt Martin Salzer gerne zu sagen.Etwa wenn er sich anhebt, über den Klimaschutz zu reden. Mit den Jugendlichen der „Fridays for Future“-Bewegung sympathisiert er, bei den „Parents for Future“ ist er in vorderster Reihe mit dabei.
Wobei ihm das Skandieren von Sprüchen dann schon mal etwas harmlos erscheint. Etwas Aktionismus wie Anketten am Flughafen ist nichts, was er gedanklich ausschließen würde.
Apropos gedanklich: Mit dem Philosophen Ludwig Wittgenstein ist er verwandt. Und mit dem Denker Karl Popper war der Mediziner befreundet. Dessen Frau war bei Salzer in Wien in Behandlung. Und dabei entwickelten sich eine enge Bindung und spitzfindige Debatten – etwa über das Leben nach dem Tod.
Das hielt Popper zunächst für ausgeschlossen. Aber da machte er die Rechnung ohne Salzer. Letztenendes konnte er ihm abringen, dass es doch durchaus auch möglich sei.
Salzer hat auch die „Austrian Doctors for Disabled“ mit ins Leben gerufen. Der Verein führte Projekte in Tansania, Mali und Südsudan durch. Seit 1995 kümmert sich die Organisation um Schwerbehinderte in Bosnien.
Und als ob das nicht reichen würde: Jetzt hat er mit Autor Herbert Maurer das Buch „Lebendig sein“ über sein Leben herausgebracht.
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