Maßnahmenvollzug: Spagat zwischen Hilfe und Haft

Maßnahmenvollzug: Spagat zwischen Hilfe und Haft
Das forensische Zentrum Asten galt als Vorzeigeprojekt. Doch die Kritik wurde immer lauter.

Die Zahl der Rechtsbrecher, die psychisch krank sind und daher auch nicht in den „normalen“ Justizanstalten untergebracht werden können, steigt seit Jahren. Die Reform des Maßnahmenvollzugs war schon bei mehreren Justizministern ein Thema; und zwar ein ungeliebtes.

Als Vorzeigeprojekt zur Behandlung geistig abnormer Rechtsbrecher galt lange Zeit das forensische Zentrum in Asten, OÖ. Im Nachhinein räumt man in Justizkreisen ein, man sei bei der Konzeption wohl „zu naiv“ gewesen.

Autoritätsproblem

Uniformierte gab es nur bei den Eingangskontrollen. Auf den Stationen – also da, wo die Rechtsbrecher leben und behandelt werden – waren Pfleger und Sozialarbeiter in Zivil unterwegs. Der Fokus sollte auf Therapie liegen, jeder Anschein von Einschüchterung sollte vermieden werden. Das Resultat: Es gab

immer wieder Zwischenfälle. Die Autorität des Personals sei von den Insassen, die

psychisch teils schwer krank sind, schlicht nicht anerkannt worden, heißt es.

Mittlerweile werden auf zwei von acht Stationen wieder uniformierte Justizwachebeamte eingesetzt. Die Leitung wurde neu ausgeschrieben.

„Es braucht hier eine richtige Abstimmung von Behandlung und Betreuung auf der einen Seite und der Sicherheit auf der anderen Seite“, sagt Friedrich König, Generaldirektor für den Strafvollzug. Das Sicherheitskonzept in Asten wurde überarbeitet. Bedeutet konkret etwa: Die Insassen leben in Wohngruppen. Kommt es dort zu Problemen, können Bereiche kurzfristig gesperrt werden. „Ohne den Charakter der Wohngruppen zu verändern“, betont König.

Eine derartige Maßnahme ist in der Justizanstalt Göllersdorf (ein ehemaliges Schloss) schwer möglich. Dort fehlt dazu der Platz. Und auch qualifiziertes Betreuungspersonal.

Das Problem ist nicht neu. König mahnt: „Zur Gewährleistung eines menschenrechtskonformen, behandlungsorientierten und sicheren Maßnahmenvollzugs bedarf es entsprechender Mittel. Das muss es der Gesellschaft wert sein.“

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