Maßnahmen zur Südafrika-Mutation: Was die Tiroler jetzt erwartet

Brennerautobahn / Europabrücke
Verordnung zu Tirol erlaubt auch Durchreise ohne Test. 650 Soldatinnen und Soldaten verstärken Assistenzeinsatz.

"Helfen Sie uns und vor allem sich selbst." Was klingt wie ein Mantra aus einem Motivations-Seminar fürs mittlere Management, ist im Falle Tirols ein Appell des hiesigen Polizeichefs an die Tiroler Bevölkerung. 

Ab Freitag wird an der Grenze Tirols kontrolliert. Und damit es da zu keinen längeren Wartezeiten bei der Ausreise kommt, hat sich Edelbert Kohler im Vorfeld an seine Landsleute gewandt. "Die Polizei sieht sich einmal mehr mit einer neuen großen Herausforderung konfrontiert, die wir nur mit der Unterstützung aller bewältigen können", erklärte er am Donnerstag in einer Aussendung.

Unterstützung soll er dabei auch von insgesamt 1.000 Soldaten bekommen. Sie sind bei Massentestungen, beim Contact Tracing sowie bei Einreise- und Ausreisekontrollen in Tirol eingesetzt.

Konkret sind ab Freitag folgende Maßnahmen - vorerst bis 21. Februar - in Kraft: 

  • Jede Person, die aus Tirol ausreisen möchte, muss einen - von befugter Stelle durchgeführten - negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Vorzuweisen ist die Bestätigung etwa von Teststraßen oder einem Arzt über einen negativen Antigen- oder PCR-Test. 
    • Das gilt auch für Pendler. Und es gilt für alle Grenzübergänge Tirols - also nicht nur die innerösterreichischen, sondern auch jene nach Deutschland und Italien. 
  • Bei Verstoß gegen die Testpflicht droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro.
  • Kontrolliert werden die Grenzen - inklusive Bahnverbindungen und Flüge - nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Bundesheer.
  • Die Durchreise durch Tirol wird weiterhin ohne Test möglich sein
  • Polizisten werden an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, in Zügen, am Flughafen und auf Flugfeldern kontrollieren. 
  • Nicht von der Verordnung betroffen ist Osttirol, die Exklave Jungholz und das nur von Deutschland aus erreichbare Rißtal in der Nähe des Achensees.

 

    Angekündigt war die Ausnahme von der Testpflicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr - und wie üblich ist eine testfreie Ausreise auch zur "Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum" sowie für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr möglich.

    Für Pkw-Insassen, die lediglich durch Tirol durchreisen wollen, werden bei der Einreise Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die dann bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen. Zudem ersuchte die Polizei, zum Schutz der Beamten während der Kontrollen eine FFP2-Maske zu tragen - auch wenn man alleine im Pkw ist.

    An vier innerösterreichischen Grenzstandorten - nämlich Waidring, Hochfilzen und am Pass Thurn an der Grenze zu Salzburg sowie in Pettneu an der Grenze zu Vorarlberg - werden mobile Testbusse rund um die Uhr stationiert, damit Menschen, die keinen negativen Test vorweisen können, diesen vor Ort nachholen können. 

    Soweit zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Tirol.

    Die Landesregierung hat am Montag ihrerseits ebenfalls ein Bündel an Maßnahmen angekündigt.

    Folgende Punkte wurden u.a. angekündigt: 

    • Verschärfte Kontrollen zur Einhaltung der COVID-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Ausgangsbeschränkungen durch Polizei. Zudem Verschärfung der Kontrollen von Zweitwohnsitzen.
    • Fokus auf Alten- und Pflegeheime: Intensivierung der Schutzmaßnahmen in ganz Tirol.
    • Bei Mutationsverdacht und Kontaktpersonen Freitestung aus der Quarantäne: Nur nach negativem PCR-Test wird man aus der Quarantäne entlassen.
    • Bevölkerung soll auf die Südafrika-Mutation sensibilisiert werden.
    • In Bezirken mit hoher 7-Tages-Inzidenz werden flächendeckende PCR-Tests angeboten. Jeder positive PCR-Test wird in Tirol bereits bisher auf einen Mutationsverdacht untersucht.
    • Genauso wie bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistern soll als Vorsichtsmaßnahme für das Betreten von Seilbahnen auch ein negativer Antigen-Test vorgeschrieben werden.
    • Tägliche Evaluierung und laufende Abstimmung über Lagebild zwischen Bund und Land.

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