Marchfeld-Schnellstraße S8: Landwirt punktet erneut vor Gericht
Die geplante Marchfeld-Schnellstraße (S8), deren Trasse durch das Brutgebiet des vom Aussterben bedrohten Vogels Triel verlaufen soll, steht unter keinem guten Stern. Zwar liegt der Ball wieder beim Bundesverwaltungsgericht, das laut Höchstgericht für die Erteilung einer Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig ist – und nicht wie zwischenzeitlich das Verkehrsministerium.
Aber die Asfinag und das Land Niederösterreich auf der einen Seite sowie Anrainer und Landwirt Leopold Haindl auf der anderen Seite matchen sich vor mehreren Gerichten.
Im Vorjahr erließ die Landeshauptfrau von Niederösterreich den Bescheid, dass die 27 Grundstücke des Leopold Haindl von der Asfinag betreten werden dürfen, um Untersuchungen und Vorarbeiten für den Bau der S8 / Abschnitt West durchzuführen. „Die Asfinag hat die Grundstücke von Herrn Haindl betreten, obwohl eine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde“, klagt Haindls Anwältin Fiona List.
Klärung verlangt
Haindl hat dagegen eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht. Er vertritt die Ansicht, dass das Betreten seiner Liegenschaften, auf denen der Triel brütet, rechtswidrig war. Haindl verlangte „eine Klärung des Sachverhalts“ vor dem Landesverwaltungsgericht. Tatsächlich punktete der Landwirt zweifach vor Gericht. Anfang Februar hat der Verwaltungsgerichtshof jene Entscheidung aufgehoben, auf dessen Grundlage das Verkehrsministerium Aufträge erteilt hatte, die für das Betreten des Grundstücks angeblich erforderlich waren.
Daraufhin regten die Anwälte der Asfinag beim Landesverwaltungsgericht NÖ am 24. März an, „die Beschwerdesache als gegenstandslos zu erklären und das Beschwerdeverfahren einzustellen“. Dagegen wehrte sich Haindl. „Eine inhaltliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist unter anderem deshalb erforderlich, weil Leopold Haindl Entschädigungsansprüche geltend machen möchte beziehungsweise die Möglichkeit in Betracht zieht, eine Amtshaftungsklage einzubringen“, schrieb Haindls Anwältin an das Gericht.
Zurückziehung
„Jetzt ist die gesamte Grundlage entfallen. Nunmehr wurde der rechtswidrige Bescheid hinsichtlich der Betretung der Grundstücke Haindls durch das Landesverwaltungsgericht vollständig und ersatzlos aufgehoben“, sagt Anwältin List.
Richter Franz Kramer hat nämlich den Antrag der Asfinag, das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos zu erklären, als Zurückziehen des ursprünglichen Antrags gewertet. „Es ist zumindest als eine wesentliche Änderung des Antrags, wenn nicht überhaupt als (ersatzlose) Zurückziehung ihres Begehrens zu verstehen“, heißt es im Urteil. Die Asfinag hat nun sechs Wochen Zeit, ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzubringen.K. Möchel, D. Schreiber
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