Streit um Schnellstraße S 8: Bauer punktet vor Gericht gegen Asfinag

Streit um Schnellstraße S 8: Bauer punktet vor Gericht gegen Asfinag
Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat einen Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich zum Teil aufgehoben.

Der rechtliche Schlagabtausch um das seit 14 Jahren anhängige Bewilligungsverfahren für die Marchfeld Schnellstraße S8 geht weiter. Wie der KURIER berichtete, hat das Land Niederösterreich dem Autobahn- und Schnellstraßenbetreiber Asfinag Anfang August eine Ausnahmebewilligung erteilt, um die Grundstücke des Landwirts Leopold Haindl im Raum Markgrafneusiedl für Vorarbeiten und Untersuchungen (Pflanzenkartierung und Tierzählung) zu betreten. Über Haindls Liegenschaften soll die geplante S8-Trasse verlaufen.

Haindl wehrt sich mit Händen und Füßen gegen diese Trasse, weil auf seinen Grundstücken der seltene Vogel Triel seinen Lebensraum hat, der vom Aussterben bedroht ist. Der streitbare Landwirt hat der Asfinag das Betreten seiner Liegenschaften untersagt und eine Beschwerde gegen den Bescheid des Landes Niederösterreich beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Zuvor hatte das Land NÖ aber jeglicher Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt.

Rechtswidrig?

Nun hat Haindl wieder vor Gericht gepunktet. „Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat entschieden, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde und die damit eingeräumte jederzeitige Betretung der Grundstücke von Herrn Haindl durch den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich rechtswidrig erfolgt ist“, erklärt Haindls Anwältin Fiona List dem KURIER. „Weiters stellt das Gericht fest, dass den Unterlagen der UVP-Behörde nicht zweifelsfrei und zwangsläufig zu entnehmen ist, dass überhaupt ein Betreten der Liegenschaften von Herrn Haindl notwendig ist.“

Der Hintergrund: Im September 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten Haindls entschieden und die Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) zur S8 „aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen“ aufgehoben.

Zugleich wurde das Verfahren an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zurückverwiesen, das als Behörde erster Instanz in weiterer Folge einen neuen UVP-Bescheid erlassen muss.

Deadline 15. September

Das Klimaministerium hat daraufhin die Asfinag aufgefordert, bis 15. September Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass die geplante S8-Trasse keinen erheblichen Einfluss auf schutzwürdige Tiere im Bereich des Natura2000-Schutzgebiets in Markgrafneusiedl habe.

Indes dürfte die Asfinag das Grundstück Haindls für diese Vorarbeiten bereits betreten haben. Asfinag-Sprecherin Petra Mödlhammer sagt zum KURIER: „Wir sind dort fertig und haben alles gezählt und kartografiert. Wir müssen nicht mehr auf das Grundstück Haindls.“

 

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