Liebe am Arbeitsplatz: Ein Bussi ist erlaubt, Sex nicht

Liebe am Arbeitsplatz: Ein Bussi ist erlaubt, Sex nicht
Der österreichische Gesetzgeber hält sich aus dem Privatleben der Arbeitnehmer nobel zurück.

In der Liebe gibt es keine Regeln. Zumindest wenige. Wenn es um die Liebe am Arbeitsplatz geht, hält sich der Gesetzgeber in Österreich nobel zurück. Grundsätzlich gilt: „Ein Busserl sollte für den Arbeitgeber kein Problem sein“, sagt Roland Gerlach.

Der Wiener Rechtsanwalt ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Das Liebesleben der Arbeitnehmer beschäftigt ihn in juristischer Hinsicht immer wieder. Doch Patentrezept kann auch Gerlach keines nennen. Im Einzelfall kommt es auf den jeweiligen Richter an. Urteilt der eine Richter, dass der Austausch von Zärtlichkeiten nichts im Büro verloren hat, sieht es der andere schon wieder lockerer. „Es gibt einfach keinen roten Faden“, sagt Gerlach.

Zumindest eine Entscheidung gibt es diesbezüglich vom Obersten Gerichtshof – auch wenn die schon aus den 1980er-Jahren stammt: Ein verheiratetes Paar, das am Arbeitsplatz Sex hatte, wurde fristlos entlassen. Derartige Intimitäten sind am Arbeitsplatz unangebracht, urteilte damals der OGH.

Kommentare