Länder ringen mit Bund um Ski-Verordnung
Die Öffnung der Skigebiete bringt nicht nur (Vor)-freude mit sich, sondern vor allem Fragezeichen. Denn nach wie vor fehlt die endgültige Verordnung vom Bund, weshalb auch die darauf basierenden Verordnungen der Länder auf sich warten lassen (müssen). Die Skigebiete tappen deshalb im Dunkeln. Bis spätestens Dienstag soll jedoch Klarheit geschaffen werden.
Am Freitag kündigte die Bundesregierung trotz des dritten Lockdowns ab 26. Dezember an, dass die Skigebiete ab Heiligen Abend öffnen dürfen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Anpassung an die aktuelle Coronaverordnung, die jedoch noch in Ausarbeitung ist. Mindestanforderungen dürften die FFP2-Tragepflicht in und bei Skiliften und Abstandhalten beim Anstellen werden.
Was die anderen Maßnahmen betrifft, gab der Bund den Ball gekonnt an die Länder weiter. „Die Situation ist nicht überall miteinander zu vergleichen“, erklärte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Freitagabend in einer Pressekonferenz diese Entscheidung.
Unterschiedliche Infrastrukturen
Und das stimmt auch. Sowohl Infrastruktur als auch Organisation oder Gästestruktur sind von Region zu Region unterschiedlich. Während Tiroler Skigebiete stark auf ausländische Gäste ausgerichtet sind, ist man in Niederösterreich eher auf einheimische Tagesgäste fokussiert.
Zwecks Vereinfachung haben sich die Länder weitgehend auf einheitliche Regeln verständigt, aber mit regionalen Unterschieden. Federführend bei der Erstellung ist das Bundesland Salzburg mit Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Dem KURIER wurde bestätigt, dass dazu heute konkrete Gespräche mit den Bundesländern stattfinden.
Knackpunkte beziehungsweise Abstimmungsbedarf mit dem Bund gibt es auf alle Fälle genug. Denn nach wie vor ist offen, wie man mit Skiverleih, Skischulen, der Gastronomie oder der Frage des Take-away umgehen soll.
Gondeln und Gastro
Letzteres ist laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) möglich. Denn grundsätzlich gelten für Gastronomiebetriebe in Skigebieten dieselben Regeln wie auch anderswo. Offen ist allerdings die Frage, wo Speisen oder Getränke verzehrt werden dürfen.
Oberösterreich und Salzburg haben bereits angekündigt, Take-away in den Skigebieten zu untersagen. Unklar ist derzeit auch noch, wie viele Personen mit Gondeln oder Sesselliften befördert werden dürfen. Da warten die Länder auf den Bund.
Was die Frage der FFP2-Tragepflicht betrifft, hoffen viele Touristiker noch auf Lockerungen. Derzeit dürften diese aber für Skifahrer beim Warten am Lift verpflichtend sein.
Für die Skiliftbetreiber und Verantwortlichen vor Ort heißt es also vorerst: Bitte warten. Nämlich so lange, bis die neue Covid-19-Schutzverordnungen kommen. „Danach adaptieren wir unser Konzept“, sagt Helmut Holzinger, Geschäftsführer der Hinterstoder-Wurzeralm-Bergbahnen.
Kommentare