Kopftuchverbot in Volksschulen wird aufgehoben

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Das Verbot ist verfassungswidrig, entschieden die Höchstrichter des VfGH.

Das Kopftuchverbot für Mädchen in der Volksschule ist rechtswidrig und wird aufgehoben - das verkündete der Verfassungsgerichtshof am Freitag. Die Regelung greife eine Religion heraus - in dem Fall den Islam. Das sei ein selektives Verbot und somit diskriminierend. Muslimischen Mädchen könnte dadurch sogar der Zugang zu Bildung erschwert werden.

Die Höchstrichter gingen sogar noch weiter: Das Verbot verfehle sein Ziel "und erweist sich als unsachlich". Es verstoße sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz, als auch gegen das Recht auf Religionsfreiheit.

Eltern hatten Beschwerde eingebracht

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hatte die Beschwerde gegen das Kopftuchverbot in Volksschulen eingebracht. Auslöser waren zwei Fälle in Wien, in denen Mädchen mit Hijab zum Unterricht erschienen waren. Nach Gesprächen mit der Schulleitung lenkten die Eltern allerdings ein.

Die Gesamtzahl von Volksschülerinnen, die mit Kopftuch erscheinen, dürfte gering sein. Deshalb hat auch IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Vermutung „ob es hier nicht doch darum ging, eine unbedeutende Thematik zu emotionalisieren und für populistische Wahlversprechen zu missbrauchen“.  Zudem sei das Tragen eines Kopftuchs sei „weltweit gelebte und übliche Glaubenspraxis muslimischer Frauen“.

Das Kopftuchverbot in Volksschulen wurde 2019 eingeführt. Seither ist es Volksschülern untersagt   „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“.

Die beiden betroffenen muslimischen Familien sehen in der Vorschrift einen unverhältnismäßigen Eingriff auf das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf religiöse Kindererziehung. Außerdem ziele das Verbot nur auf das Kopftuch ab –  andere religiös geprägte Bekleidung wie die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs von diesem Verbot nicht erfasst sei.

Kopftuchverbot in Volksschulen wird aufgehoben

Anwalt Rihs vertrat die Familien

Anwalt Georg Rihs hat die Familien vertreten: "Als besonderen Erfolg werte ich, dass das Verbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde, es gibt keine Überarbeitungsfrist für die Regierung. Das heißt, dass es klar verfassungswidrig war. Dass die Richter drei Sessionen beraten haben, zeigt aber, dass sie kontrovers diskutiert haben. Es ist eine strenge, aber faire Entscheidung."

 

 

 

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