Kärntner Ex-Politiker Dobernig erneut wegen Untreue verurteilt

Harald Dobernig vor Prozessbeginn.
Ex-Finanzlandesrat und FPÖler Dobernig wurde bereits zweimal der Prozess gemacht. Er muss den Schaden nun ersetzen.

Im Prozess um Werbegeschneke des BZÖ im Kärtner Landtagswahlkampf 2009, ist der Kärntner Ex-Politiker Harald Dobernig erneut verurteilt worden. Der erste Verhandlungstermin war vergangene Woche aufgrund von Erkrankung des Angeklagten abgesagt worden. Im Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ging es um 3.000 Schals, die 2009 vom BZÖ im Langtagswahlkampf verschenkt, allerdings vom Land Kärnten bezahlt worden sind, während Dobernig Finanzlandesrat war, eine Position in die er nach dem Tod von Landeshauptmann Jörg Haider 2008 aufgestiegen war. 

Gefälschte Rechung

Als solcher erteilte er im betroffenen Wahlkampf den Auftrag, eine Rechnung über rund 26.000 Euro zu bezahlen. Diese Rechnung sei allerdings manipuliert worden, so Konrad Kmetic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie sei dahingehend überschrieben worden, dass das Land Kärnten als Empfänger erschien und statt den dreitausend "Kärnten Schals aus Baumwolle" eine Pauschale für Präsentationsmaterial als gegenstand aufgeführt wurde. Gefertigt wurden die Schals von einer türkischen Firma um 1,09 Euro netto pro Stück, so der Richter.

"Es passt einfach ein Mosaiksteinchen zum anderen", sagte der Ankläger. Die schlechte finanzielle Lage des damaligen BZÖ im Wahlkampf, ein "ominöser" Vermerk im Budgetentwurf, der darauf hinweist, dass geplant war, Kosten vom Land übernehmen zu lassen. Dobernig sagte in der Verhandlung, er wolle Verantwortung übernehmen, den Schaden werde er zurückzahlen. "Einen Tatplan hat es nicht gegeben, aber ich war der Letztverantwortliche." Dass es kein planmäßiges Vorgehen gehabt habe, glaubte ihm Kmetic nicht: "Da hab ich eine andere Auffassung." Zu der Werbeagentur "Ideenschmiede", die damals involviert war, läuft in anderem Zusammenhang noch ein Verfahren bei der WKStA.

Großes Interesse bei Prozess gegen Ex-Landesrat Dobernig

Urteil

Richter Dumpelnik erklärte in der Urteilsbegründung, dass Dobernig durch die Tat gegen die geltenden Grundsätze verstoßen und seine Amtsstellung ausgenützt habe. Darum erhöhe sich der Strafrahmen von drei Jahren um die Hälfte. Bei seinen beiden Vorverurteilungen - in der Causa Birnbacher und im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbröschüre - habe Dobernig 28 Monate Haft, acht davon unbedingt, ausgefasst, der Untreueschaden bisher beläuft sich auf rund insgesamt sechs Millionen Euro. Insgesamt wären für alle Vorwürfe zusammen 30 Monate angemessen. Wegen der langen Verfahrensdauer zog der Richter einen Monat ab und kam so auf den einen Monat bedingt als Zusatzstrafe.

Als mildernd wurde das Geständnis gewertet, dass Dobernig 2009 unbescholten war und sich seither wohlverhalten habe. Ein Absehen von einer Zusatzstrafe wie vom Verteidiger gewünscht, sei nicht möglich gewesen, erklärte der Richter. "Ein bloßes Absehen hätte generalpräventiv vielleicht eine verfehlte Wirkung gehabt." Für welchen Zeitraum Zinsen auf den Schaden anfallen, war zwischen den Parteien strittig. Dumpelnik verwies sie in dieser Frage auf den Zivilrechtsweg.

Verteidiger Wagner erklärte angesichts des Urteils Rechtsmittelverzicht. Staatsanwalt Kmetic gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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