Kärntner Ex-Nationalrat wegen Vernachlässigung vor Gericht

Kärntner Ex-Nationalrat wegen Vernachlässigung vor Gericht
Dem 79-Jährigen wird vorgeworfen, dass er einen geistig und körperlich beeinträchtigten Mann in einem Kellerraum wohnen habe lassen.

Wegen Quälens oder Vernachlässigens einer wehrlosen Person und Untreue hat sich am Montag ein 79-jähriger Ex-Nationalrat vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Dem Pensionisten wird vorgeworfen, dass er einen geistig und körperlich beeinträchtigten Mann in einem heruntergekommenen Kellerraum wohnen habe lassen, darüber hinaus soll er auch noch Geld von dem Mann für eigene Zwecke verwendet haben. Der 79-Jährige wies jede Schuld von sich, der Prozess wurde vertagt.

Verschimmeltes Brot

"Ich werde alles aufklären", sagte der Kärntner, der ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, gleich zu Prozessbeginn. Sein Schützling lebe seit etwa 30 Jahren bei ihm: "Er wurde liebevoll aufgenommen." Das Zimmer, in dem er wohnt, sei früher als Gästezimmer vermietet worden. Es werde regelmäßig geputzt, liege nicht im Keller, und auch die Heizung funktioniere: "Das kann ja alles besichtigt werden."

Ganz anders klingt das im Strafantrag von Staatsanwältin Karin Schweiger. Polizisten hatten den beeinträchtigten Mann im Herbst 2019 einmal nach Hause gebracht und dokumentiert, in welchem Zustand sie den Raum vorgefunden hatten. In dem Polizeibericht ist von einem "Verlies" die Rede, das Zimmer und die angrenzenden Sanitärräume seien völlig verdreckt gewesen, verschimmeltes Brot sei herumgelegen.

"Er ist immer mit den dreckigen Schuhen ins Haus gegangen", lautete die Erklärung des 79-Jährigen. "Und davon wird das Waschbecken so dreckig?", wollte Richterin Malina Willgruber wissen. "Er hat seine Schuhe hin und wieder im Waschbecken gewaschen", antwortete der Angeklagte.

Verreist

Er räumte aber ein, dass er zur Zeit, als die Polizei auf seinem Anwesen war, verreist war, auch seine Frau habe ins Krankenhaus müssen. "Er hat in dieser Zeit Essen vom Roten Kreuz bekommen. Zwei Tage, bevor ich weggefahren bin, habe ich ihm das Brot gebracht", sagte der 79-Jährige. "Wie kann innerhalb von zwei Tagen Brot so verschimmeln?", fragte die Richterin. "Das weiß ich nicht, das hätte er ja auch wegwerfen können", meinte der Angeklagte.

Auch zum Thema Körperpflege verstrickte er sich in Widersprüche: Gab er zuerst an, dass das mutmaßliche Opfer immer wieder zum Waschen gedrängt werden habe müssen und Hilfe gebraucht habe, so sagte er später aus, dass der Mann schon selbst duschen habe können. Kontrolliert habe er das zwar nicht - "aber so blöd ist er nicht".

500 Euro pro Monat

Weite Teile der Einvernahme drehten sich um den Vorwurf der Untreue. Der Angeklagte gab an, dass er für Verpflegung und Kleidung 500 Euro pro Monat vom Konto des Mannes behoben hatte. "Zehn bis zwölf Euro" pro Mittagessen habe er verrechnet. Weiters stellte der Angeklagte monatlich 300 Euro für Wohnkosten und 50 Euro für den Strom in Rechnung - ohne, dass das vereinbart gewesen sei, so der Vorwurf.

"Ist das Ihnen bewusst, dass das so nicht geht? Dass Sie nicht einfach Geld nehmen können?", konfrontierte die Richterin den Angeklagten. "Das ist richtig, dass wir keinen Vertrag hatten. Ich meine aber, dass er einverstanden war", rechtfertigte sich der 79-Jährige. Und weiter: "Er hat nicht verlangt, Geld zu bekommen. Davon hätte er nur Schnaps gekauft." Der Mann habe nämlich ein schweres Alkoholproblem.

Variierende Geldbeträge

Am Konto des Beeinträchtigten wurde außerdem noch ein Abbuchungsauftrag eingerichtet - 100 Euro wurden monatlich auf ein Sparbuch überwiesen. "Das Sparbuch ist auf ihn gelaufen", beharrte der Angeklagte, obwohl ihn Richterin und Staatsanwältin mehrmals darauf aufmerksam machten, dass es auf den Angeklagten lief. Davon wurden auch immer wieder drei- bis vierstellige Geldbeträge abgebucht - auf ein Konto des Angeklagten.

Die Verhandlung wurde schließlich für Zeugenaussagen vertragt, der nächste Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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