Die Jagd geht weiter: 4. Wolf in Kärnten getötet

Die Jagd geht weiter: 4. Wolf in Kärnten getötet
Der Abschuss ist in der Nähe von Ställen und Viehweide passiert.

Im Kärntner Bezirk Feldkirchen ist am Montagabend ein Wolf verordnungskonform abgeschossen worden. Die Entnahmemöglichkeit in diesem Gebiet war seit Mitte Mai aufrecht, nachdem ein Wolf mehrmals im Siedlungsgebiet aufgetaucht war. Auch der Abschuss sei "in unmittelbarer Nähe zu Stallungen und einer Viehweide" erfolgt, teilte der Landespressedienst in einer Aussendung mit.

Seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung wurden in Kärnten damit bereits vier Wölfe getötet. Insgesamt bestehen in Kärnten derzeit noch sieben weitere Entnahmemöglichkeiten für Risikowölfe.

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Erst Ende März wurde im Gailtal ein "Risikowolf" in unmittelbarer Nähe zu einem Siedlungsgebiet erlegt . Es war der dritte Wolfsabschuss auf Basis der Kärntner Wolfsverordnung. Die Abschussmöglichkeit bestand im betroffenen Gebiet seit 6. März 2023, nachdem bereits mehrere Vergrämungsschritte gesetzt werden mussten.

Die Wolfsverordnung wurde in Kärnten Anfang des Jahres geändert. Bisher durften nur Jäger oder Grundbesitzer sogenannte Vergrämungsschritte setzen, also versuchen, als "Schadwölfe" eingestufte Tiere durch optische oder akustische Signale zu verscheuchen. Künftig darf dies jede Person machen, muss das aber auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft melden.

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Die Wolfsverordnung stufte schon bisher ein Exemplar ab einer bestimmten Anzahl von Rissen als "Schadwolf" ein,  jetzt werden die Schwellenwerte geändert: Wenn zehn Schafe oder Ziegen oder zwei Rinder oder Pferde innerhalb eines Monats getötet oder verletzt wurden, darf ein Wolf geschossen werden. Bisher galt das erst ab 20 gerissenen Nutztieren innerhalb eines Monats.

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