"Schadwölfe" dürfen künftig früher geschossen werden

Grey Wolf (Canis lupus) Portrait
Kärnten ändert die Wolfsverordnung. Heuer gab es bereits drei Abschussgenehmigungen.

Die Wolfsverordnung in Kärnten wird  geändert: Bisher durften nur Jäger oder Grundbesitzer sogenannte Vergrämungsschritte setzen, also versuchen, als "Schadwölfe" eingestufte Tiere durch optische oder akustische Signale zu verscheuchen. Künftig darf dies jede Person machen, muss das aber auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft melden.

Weniger Risse nötig

ÖVP-Landesrat Martin Gruber legte diesen Plan am Dienstag vor, der auch  Änderungen bei den Abschussmöglichkeiten vorsieht. Die Wolfsverordnung stufte schon bisher ein Exemplar ab einer bestimmten Anzahl von Rissen als "Schadwolf" ein,  jetzt werden die Schwellenwerte geändert: Wenn zehn Schafe oder Ziegen oder zwei Rinder oder Pferde innerhalb eines Monats getötet oder verletzt wurden, darf ein Wolf geschossen werden. Bisher galt das erst ab 20 gerissenen Nutztieren innerhalb eines Monats.

In besonderen Fällen – wie etwa im Gailtal, als 20 Schafe gerissen wurden – kann ein Tier sofort als Risikowolf eingestuft werden. Bisher galt das erst, sobald ein Wolf mehrmals gerissen hat.

Bisher ein Abschuss

Gruber betonte, Kärnten habe damit den rechtlichen Spielraum "maximal ausgenützt". Das sei auch notwendig: Seit Jahresbeginn wurde bereits drei Mal ein Wolf zum Abschuss freigegeben, neun Mal wurden Wölfe aus Höfen oder Siedlungsgebieten verscheucht.

2022 wurden mehrere Dutzend Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt, im November gab es den bisher einzigen Abschuss auf Basis der Verordnung. Eine Wölfin wurde erlegt.

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