Wolf darf in Kärnten künftig mit Nachtsichtgeräten bejagt werden

Ein Wolf schaut zwischen zwei Bäumen hervor.
Landtag kommt damit der Forderung der Landwirtschaftskammer bei der Jagd nach dem streng geschützten Tier nach.

Die Forderung gab es seit längerem, nun ist sie durch: Der Landtag stimmt der Bejagung des Wolfes in Kärnten mit Nachtsichtgeräten zu.

„Wölfe sind eine echte Bedrohung für die Almwirtschaft und damit für den Tourismus, können aber auch eine Bedrohung für die Bevölkerung werden. Der Kärntner Landtag hat den Ernst der Lage erkannt. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten aller Fraktionen, dass sie sich einstimmig dafür ausgesprochen haben, dass die Kärntner Jägerinnen und Jäger Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen verwenden können“, zeigt sich Landwirtschaftskammer Präsident Siegfried Huber in einer ersten Reaktion erfreut. Der Beschluss wurde am Donnerstag im Kärntner Landtag gefasst.

Bisher kein offizieller Wolfsabschuss in Kärnten

Diesem vorausgegangen war eine einstimmige Resolution der Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Bejagung des streng geschützten Wolfes ist in Kärnten, als einzigem Bundesland in Österreich, durch eine sogenannte Wolfsverordnung geregelt. Darin wird zwischen Schad- und Risikowölfen unterschieden, die unter bestimmte Voraussetzungen (mehreren Vergrämungsversuchen) zum Abschuss freigegeben sind. Mehrere Wölfe wurden im heurigen Jahr bereits zum Abschuss im Süden Österreichs freigegeben. Einzig: Offiziell erlegt wurde noch kein Tier von einem Jäger.

„Der Einsatz von Nachtsichtgeräten erleichtert nun die Bejagung und kann so einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, erklärt Huber. In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen, z.B. in der Nähe von Wohnhäusern, Bushaltestellen etc. gesichtet, und allein heuer wurden in Kärnten bereits mehr als 150 Schafe und Kälber bei Angriffen durch Wölfe getötet.

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