Ibiza-Video: OGH erlaubt mehr Berichterstattung

Gudenus und Strache stolperten über das "Ibiza-Video"
Urteil mit weitreichenden Konsequenzen

Der Öffentlichkeit sind sie oft nur mit einem Buchstaben bekannt. Ibiza-Detektiv H. oder Anwalt M. etwa gelten als die Hintermänner des Ibiza-Videos. Die meisten Medien haben die zwei Personen bisher aufgrund medienrechtlicher Beschränkungen nicht genannt und auch nicht als Foto hergezeigt. Doch das wird sich nun - zumindest betreffend des Rechtsvertreters - ändern.

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) darf der Anwalt Dr. Ramin Mirfakhrai nun vollständig genannt und hergezeigt werden. Grund war eine Auseinandersetzung zwischen der Omnia Online Medien GmbH und dem Juristen. Dieser bekam in allen Instanzen Recht, bis auf in der letzten.

Pressefreiheit gestärkt

Der OGH verweist auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der zuletzt die Presse- und Meinungsfreiheit in Urteilen als höchstes Gut bezeichnet hat. Entsprechende Rechte der Person an ihren eigenen Bildern seien diesen Freiheiten vielfach unterzuordnen.

Ibiza-Video: OGH erlaubt mehr Berichterstattung

Strache stolperte über Ibiza-Video

Ist daher eine Textberichterstattung nicht zu beanstanden, weil sie einen zumindest im Kern wahren Sachverhalt mitteilt und auch nicht Umstände aus der Privatsphäre des Betroffenen erörtert, so wird im Regelfall auch deren Illustration mit einem an sich unbedenklichen Lichtbild zulässig sein. Das gilt auch dann, wenn die Veröffentlichung für den Abgebildeten nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt.

Gefährdung möglich

KURIER-Anwalt Michael Borsky meint jedenfalls, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für die Bildberichterstattung über politische Themen haben wird. Der OGH weist auch auf deutlich darauf hin, dass eine derartige Berichterstattung zu einer abstrakten Gefährdung der Betroffenen Personen führen kann. Wichtiger sei aber die Rolle der Medien als „public watchdog“ in der demokratischen Gesellschaft.

Betroffen sein könnte davon etwa, dass Personen, die vor Untersuchungsausschüssen aussagen, nicht mehr gepixelt, also unkenntlich gemacht werden müssen. Auch in anderen Streitfällen, etwa Nennung von handelnden Personen in brisanten Causen wie etwa den Vorgängen rund um den Verfassungsschutz werden damit leichter möglich sein.

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