Chat-Causa: Woher sie kommen, spielt bei Veröffentlichung keine Rolle
Wer Daten allerdings in Gewinn- oder Schädigungsabsicht verarbeitet, kommt mit dem Datenschutzgesetz in Konflikt.
Das Handy des Ex-Innenressort-Kabinettschefs Michael Kloibmüller landet im Wasser. Ein IT-Techniker des BVT soll Daten retten, was ihm angeblich nicht gelingt. Stattdessen tauchen Chats Jahre später in der Öffentlichkeit auf. Kloibmüller erhielt Nachrichten über das „rote Gsindl“ oder eine „grüne Hexe, die in der Donau versenkt werden soll.“ Die Aufregung ist groß. Doch haben diese veröffentlichten Informationen auch rechtliche Folgen? Nachgefragt bei Strafrechtler Alois Birklbauer von der Johannes-Kepler-Universität in Linz.
KURIER: Herr Dr. Birklbauer, ist die Organisation, Weitergabe und Veröffentlichung von fremden Daten strafrechtlich relevant?
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