Heimleiter ging trotz Corona arbeiten: Verurteilt

Heimleiter ging trotz Corona arbeiten: Verurteilt
Es habe akuter Personalmangel geherrscht, erklärte der Vorarlberger vor Gericht. Er hat seinen Job verloren.

Weil sie trotz positiven Coronatests am Arbeitsplatz erschienen, sind am Dienstag im Landesgericht Feldkirch ein nunmehriger Ex-Leiter eines Vorarlberger Seniorenwohnheims sowie eine Angestellte des Heims verurteilt worden.

Der 59-jährige damalige Heimleiter wurde im Dezember 2020 positiv auf das Coronavirus getestet. Das Ergebnis des zweiten durchgeführten PCR-Tests ging angeblich verloren, er bekam dennoch einen Absonderungsbescheid und sollte in Quarantäne bleiben. Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits fünf weitere Angestellte aus der Belegschaft in Quarantäne, laut Aussage des Angeklagten herrschten Chaos und akuter Personalmangel. Dazu waren etliche betagte Menschen gezwungen, zehn Tage in ihren Zimmern zu verharren.

Maske und Abstand

Als auch sein Stellvertreter und die Sekretärin ausfielen, entschloss sich der Heimleiter, doch zur Arbeit zu gehen. Er habe sich auf Umwegen durchs Haus bewegt, habe eine FFP2-Maske getragen und stets auf den Zweimeterabstand geachtet, sagte er vor Gericht. Damals habe er keine andere Lösung gesehen. Als Konsequenz wurde er von der Gemeinde, der Betreiberin des Wohnheims, entlassen.

Die Lebensgefährtin des 59-Jährigen, eine 56-jährige Angestellte des Hauses, wurde ebenfalls positiv auf das Coronavirus getestet und ging arbeiten.

Der ehemalige Heimleiter wurde zu drei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt. Gegen die 56-Jährige wurde eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro ausgesprochen, die Hälfte davon auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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