Die strengsten Regeln
Die Landesgesetzgeber der betroffenen Bundesländer hinken beim rechtlich schwierigen Kampf gegen die Entwicklung meist hinterher. „Es ist festzuhalten, dass Tirol, was die Freizeitwohnsitze betrifft, die strengsten Regeln in Österreich aufweist“, attestierte Bußjäger am Dienstag bei einer Pressekonferenz in einem Innsbruck Café.
Derartige Beschränkungen seien aufgrund des öffentlichen Interesses durchaus verfassungskonform. Bußjäger kritisiert jedoch, dass in der Tiroler Praxis zu wenig differenziert wird, ob es sich bei einer Immobilie um einen illegalen Freizeitwohnsitz oder vielleicht doch um einen Nebenwohnsitz handelt, an dem etwa auch jemand seinem Beruf nachgeht.
"Lebensformen verkannt"
„Hier besteht Korrekturbedarf. Ein Nebenwohnsitz muss nicht unbedingt ein Freizeitwohnsitz sein“, so der Verfassungsjurist. Die Regelungen müssten an „gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden“, die Bußjäger im Trend zum Homeoffice in Coronazeiten erkannte. Eine Analogie, die auch Rechtsanwalt Rass immer wieder bemühte: „Neue Lebensformen werden komplett verkannt.“
Reicht laut dieser Rechtssicht also ein im illegalen Ferienhaus aufgestellter Laptop, um Behörden vorzugaukeln, dass man ohnehin zum Arbeiten da ist? Rass versicherte: „Wir wollen illegale Freizeitwohnsitze nicht entkriminalisieren.“ Die nach Jahren der Untätigkeit in Tiroler Gemeinden verschärften Kontrollen stellte der Anwalt jedoch in ein Licht der „Bespitzelung“, unter der auch einige seiner Klienten leiden würden.
Bespitzelungsvorwurf
Bußjäger war da zurückhaltender. Den Kontrollen an sich könne man „Verfassungskonformität attestieren“. Es brauche aber „substanziell untermauerte Anzeigen“. Und die Behörden dürften nicht „von einem Generalverdacht ausgehen“. Genau den ortet hingegen Rass. Als verfassungswidrig wird im Gutachten jedoch nur eine Bestimmung der Tiroler Bauordnung ausgewiesen. Nämlich die Regelung, dass Bauträger nachweisen müssen, dass in ihren Objekten keine Freizeitwohnsitze begründet werden. Das schon vor einem Verkauf zu belegen, sei für Bauträger schwierig, so Bußjäger.
Die schwarz-grüne Regierungskoalition reagierte gelassen auf das Gutachten. Vom Kampf gegen Spekulation und illegale Wohnraumnutzung lasse man sich auch „durch den Gegenwind einer Handvoll Immobilienentwickler und Investoren nicht abbringen“, hieß es etwa von der ÖVP.
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