Gewalttäter müssen zur Therapie

Gewalttäter müssen zur Therapie
Ab 1. September ist die Maßnahme verpflichtend. Wer sich weigert, muss mit Strafen bis zu 5.000 Euro rechnen.

Es ist eine Ausnahmesituation. Nicht nur für die Opfer von häuslicher Gewalt. Auch für die Täter. „Oft verspüren sie selbst Scham und Entsetzen. Und genau diesen Punkt, diese Krise müssen wir nutzen“, sagt Andreas Zembaty, Sprecher des Vereins Neustart.

Neustart wird künftig in fünf von neun Bundesländern die Täter nach häuslicher Gewalt betreuen. Ab 1. September ist diese Maßnahme verpflichtend – und Teil des Gewaltschutzpakets.

Allein im Vorjahr hat die Polizei 11.652 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Allein der Verein Neustart rechnet mit 6.500 „Kunden“ pro Jahr. „Natürlich ist die erste Priorität in einer solchen Situation ein Betretungsverbot. Aber auf längere Sicht ist das unzureichend. Das Problem erledigt sich dadurch ja nicht“, sagt Zembaty. Täterarbeit ist für Neustart kein Neuland. Der Verein betreut unter anderem Straftäter in der Bewährungshilfe.

Kontakt verpflichtend

Bisher sei den Tätern – es handelt sich großteils, aber nicht ausschließlich um Männer – bei der Wegweisung durch die Polizei ein Zettel in die Hand gedrückt worden, mit Anlaufstellen, die sie aufsuchen können. Aber nicht müssen. Künftig ist das nun anders. Dann bekommen sie eine Anlaufstelle, mit der sie innerhalb von fünf Tagen Kontakt aufnehmen müssen.

Gleichzeitig wird auch die Organisation informiert – was bisher am Datenschutz scheiterte. „Es ist wichtig, dass wir zeitnah mit den Tätern in Kontakt kommen“, bekräftigt Zembaty. Ignoriert der Täter die Aufforderung, kann das teuer werden. Denn dann folgt entweder eine Ladung der Polizei oder eine Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 Euro.

Insgesamt sechs Stunden müssen sich die Gewalttäter im Zuge der Betreuung ihrer Tat stellen. In diesen sechs Stunden wird eine Risikoeinschätzung vorgenommen. „Und es soll herausgearbeitet werden, wo ihre Verhaltensweisen ihren Ursprung haben“, erklärt Zembaty. Im Bedarfsfall sollen auch Fallkonferenzen mit anderen Organisationen und Behörden abgehalten werden.

Neun Millionen Euro

Die Betreuung ist für den Betroffenen kostenlos. Im Bedarfsfall wird auch ein Dolmetsch zugezogen. Insgesamt neun Millionen Euro werden für die Maßnahme zur Verfügung gestellt. „Eine wichtige Maßnahme, um durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten möglichst zu verhindern“, sagt Innenminister Karl Nehammer.

Neustart wird das Angebot in Wien, NÖ, dem Burgenland, Oberösterreich und in der Steiermark übernehmen. Die Caritas ist Ansprechpartner in Kärnten, in Salzburg ist es die Organisation BIEGE BGP, in Tirol der psychosoziale Pflegedienst und in Vorarlberg das Institut für Sozialdienste.

Gewalt gegen Frauen gibt es in allen sozialen Schichten, Nationen, Familienverhältnissen und Berufsgruppen. Hilfe für Betroffene gibt es unter anderem hier: Frauenhelpline  0800/222 555

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