Geldwäsche-Prozess in Graz: 63-Jähriger verurteilt

Geldwäsche-Prozess in Graz: 63-Jähriger verurteilt
Neun Jahre Haft. Urteil nicht rechtskräftig, Angeklagter will berufen und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

Ein monatelanger Prozess gegen eine 63-Jährigen wegen Beteiligung an gewerbsmäßig schweren Betrugs, an einer kriminellen Organisation und wegen Geldwäscherei ist am Mittwoch in Graz mit einem Urteil zu Ende gegangen: Der Angeklagte wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, will dagegen aber Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

"CEO-Fraud"

Der Mann hatte sich seit März im Grazer Straflandesgericht verantworten müssen: Er soll als Eigentümer und Geschäftsführer ein Unternehmen geleitet haben, das im Internet mit dem Verkauf von Firmen und Bankkonten beschäftigt war. Vorgeworfen wird ihm der Betrug mittels „CEO-Fraud“. Bei dieser Betrugsmasche gibt sich der Täter als Chef aus und leitet so Überweisungen für angeblich geheime Firmenübernahmen ein. Mitarbeiter unterschiedlichster Unternehmen tappen immer wieder in diese und ähnliche Fallen. Meist ist das überwiesene Geld sofort verschwunden und oftmals geht es um hohe Summen. Nur selten landen die Täter in Österreich vor Gericht.

Ursprünglich war schon für Mai ein Urteil erwartet worden, doch weitere Zeugen waren nötig. Der Fall beschäftigte das Grazer Gericht, weil sich die ersten geschädigten Firmen in der Ost- und Obersteiermark befinden. 2015 begannen diese Betrugshandlungen, bei denen in 18 Überweisungen mindestens 56 Millionen Euro verschwunden sein sollen, so die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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